Regelwerk, EU 2014

VO (EU) 806/2014
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Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Teilnehmende Mitgliedstaaten

Artikel 5 Beziehung zur Richtlinie 2014/59/EU und zum anwendbaren nationalen Recht

Artikel 6 Allgemeine Grundsätze

Artikel 7 Aufteilung der Aufgaben innerhalb des einheitlichen Abwicklungsmechanismus

Teil II
Besondere Bestimmungen

Titel I
Funktionen innerhalb des einheitlichen Abwicklungsmechanismus und Verfahrensvorschriften

Kapitel 1
Abwicklungsplanung

Artikel 8 Vom Ausschuss erstellte Abwicklungspläne

Artikel 9 Abwicklungspläne

Artikel 10 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

Artikel 10a Befugnis, bestimmte Ausschüttungen zu untersagen

Artikel 11 Vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute

Artikel 12 Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 12a Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 12b Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 12c Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten

Artikel 12d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 12e Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von G-SRI und bedeutende Unions-Tochterunternehmen von Nicht-EU-G-SRI

Artikel 12f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten

Artikel 12g Anwendung der Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, bei denen es sich nicht um Abwicklungseinheiten handelt

Artikel 12h Ausnahmeregelung in Bezug auf die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind

Artikel 12i Ausnahmen für eine Zentralorganisation und Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Artikel 12j Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 12k Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung

Kapitel 2
Frühintervention

Artikel 13 Frühintervention

Kapitel 3
Abwicklung

Artikel 14 Abwicklungsziele

Artikel 15 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

Artikel 16 Abwicklung von Finanzinstituten und Mutterunternehmen

Artikel 17 Rangfolge der Forderungen

Artikel 18 Abwicklungsverfahren

Artikel 19 Staatliche Beihilfen und Unterstützung aus dem Fonds

Artikel 20 Bewertung für Abwicklungszwecke

Artikel 21 Herabschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

Artikel 22 Allgemeine Grundsätze für Abwicklungsinstrumente

Artikel 23 Abwicklungskonzept

Artikel 24 Instrument der Unternehmensveräußerung

Artikel 25 Instrument des Brückeninstituts

Artikel 26 Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Artikel 27 Bail-in-Instrument

Artikel 28 Überwachung durch den Ausschuss

Artikel 29 Durchführung von Beschlüssen gemäß dieser Verordnung

Kapitel 4
Zusammenarbeit

Artikel 30 Verpflichtung zur Zusammenarbeit und Informationsaustausch im einheitlichen Abwicklungsmechanismus

Artikel 31 Zusammenarbeit im einheitlichen Abwicklungsmechanismus

Artikel 32 Anhörung von und Zusammenarbeit mit nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten und Drittländern

Artikel 33 Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Kapitel 5
Untersuchungsbefugnisse

Artikel 34 Auskunftsersuchen

Artikel 35 Allgemeine Untersuchungen

Artikel 36 Prüfungen vor Ort

Artikel 37 Gerichtliche Genehmigung

Kapitel 6
Sanktionen

Artikel 38 Geldbußen

Artikel 39 Zwangsgelder

Artikel 40 Anhörung der dem Verfahren unterworfenen Personen

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