umwelt-online: Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 zur Ergänzung und Änderung der VO (EU) Nr. 167/2013 hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen und der allgemeinen Anforderungen im Zusammenhang mit der Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (2)

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1.6. Freiraumzone

1.6.1. Vertikale Bezugsebene und -linie

Die Freiraumzone (Abbildung 6.1) ist durch eine vertikale Bezugsebene und eine Bezugslinie definiert:

1.6.1.1. Die Bezugsebene ist eine vertikale Ebene, die im Allgemeinen längs der Zugmaschine durch den Sitz-Index-Punkt sowie durch die Mitte des Lenkrades verläuft. Die Bezugsebene ist in der Regel mit der Längsmittel ebene der Zugmaschine identisch. Es wird angenommen, dass sich diese Bezugsebene bei Belastung horizontal mit dem Sitz und dem Lenkrad verschiebt, jedoch in ihrer senkrechten Stellung in Bezug auf die Zugmaschine bzw. den Boden der Überrollschutzstruktur verbleibt.

1.6.1.2 Die Bezugslinie ist die in der Bezugsebene enthaltene Linie, die sowohl durch einen Punkt verläuft, der sich 140 + ah hinter und 90 - av unterhalb des Sitz-Index-Punkts befindet, als auch durch den ersten Punkt des Lenkradkranzes, den sie schneidet, wenn sie horizontal verlängert wird.

1.6.2. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit nicht umkehrbarem Sitz

Die Freiraumzone für Zugmaschinen mit nicht umkehrbarem Sitz ist unter den Nummern 1.6.2.1 bis 1.6.2.11 definiert; sie wird von folgenden Ebenen begrenzt, wobei sich die Zugmaschine auf einer horizontalen Fläche befindet, der Sitz gemäß den Nummern 1.5.2.1 bis 1.5.2.4 eingestellt und positioniert 3 ist und das Lenkrad, falls verstellbar, in mittlerer Stellung für einen sitzenden Fahrer eingestellt ist:

1.6.2.1. zwei beiderseitig im Abstand von 250 mm zur Bezugsebene verlaufenden vertikalen Ebenen; diese vertikalen Ebenen erstrecken sich über der unter der Nummer 1.6.2.8 definierten Ebene 300 mm nach oben und in Längsrichtung mindestens 550 mm vor einer vertikalen Ebene senkrecht zur Bezugsebene, die (210 - ah) mm vor dem Sitz-Index-Punkt verläuft;

1.6.2.2 zwei beiderseitig im Abstand von 200 mm zur Bezugsebene verlaufenden vertikalen Ebenen; diese vertikalen Ebenen erstrecken sich über der unter Nummer 1.6.2.8 definierten Ebene 300 mm nach oben und in Längsrichtung von der unter der Nummer 1.6.2.11 definierten Fläche bis zur vertikalen Ebene senkrecht zur Bezugsebene, die (210 - ah) mm vor dem Sitz-Index-Punkt verläuft;

1.6.2.3 einer geneigten Ebene senkrecht zur Bezugsebene verlaufend, parallel zu und 400 mm über der Bezugslinie liegend, nach hinten zu dem Punkt auslaufend, wo sie die vertikale, senkrecht zur Bezugsebene verlaufende Ebene schneidet, die durch einen Punkt (140 + ah) mm hinter dem Sitz-Index-Punktes verläuft;

1.6.2.4 einer geneigten Ebene, die sich rechtwinklig zur Bezugsebene anschließt, auf die unter Nummer 1.6.2.3 definierte Ebene an ihrem hintersten Punkt auftrifft und auf dem höchsten Punkt der Sitzrückenlehne aufliegt;

1.6.2.5 einer vertikalen Ebene senkrecht zur Bezugsebene, mindestens 40 mm vor dem Lenkrad und mindestens 760 - ah vor dem Sitz-Index-Punkt verlaufend;

1.6.2.6 einer zylindrischen Fläche, deren Achse rechtwinklig zur Bezugsebene verläuft und mit einem Radius von 150 mm tangential an die unter den Nummern 1.6.2.3 und 1.6.2.5 definierten Ebenen anschließt;

1.6.2.7 zwei geneigten parallelen Ebenen, die durch die oberen Begrenzungen der unter Nummer 1.6.2.1 festgelegten Ebenen verlaufen, wobei die geneigte Ebene, auf deren Seite der Schlag angesetzt wird, mindestens 100 mm von der Bezugsebene oberhalb des Freiraums entfernt ist;

1.6.2.8 einer horizontalen Ebene, die durch einen 90 - av unter dem Sitz-Index-Punkt gelegenen Punkt verläuft;

1.6.2.9 zwei Ausschnitten der vertikalen Ebene, die senkrecht zur Bezugsebene und 210 - ah vor dem Sitz-Index-Punkt verläuft; diese beiden Teilebenen verbinden jeweils die hinteren Begrenzungen der unter Nummer 1.6.2.1 festgelegten Ebenen und die vorderen Begrenzungen der unter Nummer 1.6.2.2 festgelegten Ebenen;

1.6.2.10 zwei Ausschnitten der horizontalen Ebene, die 300 mm oberhalb der unter Nummer 1.6.2.8 definierten Ebene verläuft; diese beiden Teilebenen verbinden jeweils die oberen Begrenzungen der unter Nummer 1.6.2.2 festgelegten vertikalen Ebenen und die unteren Begrenzungen der unter Nummer 1.6.2.7 festgelegten geneigten Ebenen;

1.6.2.11 einer gegebenenfalls gekrümmten Fläche, deren Mantellinie senkrecht zur Bezugsebene verläuft und die an der Rückseite der Sitzrückenlehne anliegt.

1.6.3. Bestimmung der Freiraumzone für Zugmaschinen mit umkehrbarem Fahrerstand

Bei einer Zugmaschine mit umkehrbarem Fahrerstand (mit umkehrbarem Sitz und Lenkrad) besteht der Freiraum aus dem von den beiden Freiraumzonen umgebenen Bereich; die Freiraumzonen werden durch die beiden unterschiedlichen Stellungen des Lenkrads und des Sitzes bestimmt. Die Freiraumzone ist für jede Position des Lenkrads und des Sitzes auf der Grundlage der Nummern 1.6.1 und 1.6.2 dieses Anhangs für die normale Position des Fahrerstandes und nach Anhang X Nummern 1.6.1 und 1.6.2 für die umgekehrte Stellung des Fahrerstandes (siehe Abbildung 6.2) zu bestimmen.

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(Stand: 11.03.2019)

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