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Regelwerk, EU 2015, Allgemeines - EU Bund

Beschluss (EU) 2015/1097 der Kommission vom 8. April 2015 über die Vereinbarkeit der von Dänemark gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) beabsichtigten Maßnahmen mit dem Unionsrecht

(ABl. Nr. L 177 vom 08.07.2015 S. 54)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) 1, insbesondere auf Artikel 14 Absatz 2,

nach Stellungnahme des gemäß Artikel 29 der Richtlinie 2010/13/EU eingesetzten Ausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit Schreiben vom 6. Januar 2015 teilte Dänemark der Kommission gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2010/13/EU die beabsichtigten Maßnahmen mit.

(2) Innerhalb der Frist von drei Monaten nach Eingang dieser Notifizierung prüfte die Kommission die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit dem Unionsrecht, und zwar insbesondere im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit und die Transparenz der nationalen Konsultation.

(3) Bei der Prüfung der Maßnahmen berücksichtigte die Kommission die vorliegenden Daten zum dänischen Markt für audiovisuelle Medien, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Fernsehmarkt.

(4) Die Liste der Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung wurde von Dänemark im Anschluss an eine umfassende Konsultation in klarer und transparenter Weise aufgestellt.

(5) Anhand der von Dänemark vorgelegten detaillierten Nachweise und Zuschauerzahlen vergewisserten sich die Dienststellen der Kommission, dass die Ereignisse in der im Einklang mit Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2010/13/EU aufgestellten Liste mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, die als verlässliche Indikatoren für Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung gelten: i) das Ereignis findet im betreffenden Mitgliedstaat in der breiten Öffentlichkeit besondere Resonanz und ist nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die die entsprechenden Sport- oder sonstigen Veranstaltungen ohnehin verfolgen; ii) das Ereignis hat eine allgemein anerkannte spezifische kulturelle Bedeutung für die Bevölkerung des betreffenden Mitgliedstaats, insbesondere aufgrund seines identitätsstiftenden Charakters; iii) die Nationalmannschaft nimmt an dem Ereignis im Rahmen eines Wettkampfs oder Turniers von internationaler Bedeutung teil; iv) das Ereignis wurde bisher im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichte eine große Zahl von Zuschauern.

(6) Die notifizierte Liste der Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung weist u. a. die Olympischen Sommer- und Winterspiele als derartige Ereignisse aus. Wie von den dänischen Behörden belegt, erreichten die Olympischen Sommer- und Winterspiele, die bisher im frei empfangbaren Fernsehen übertragen wurden, eine große Zahl von Fernsehzuschauern. Zudem finden sie in Dänemark in der breiten Öffentlichkeit besondere Resonanz, da sie sehr populär sind, und zwar nicht nur bei den ohnehin Sportinteressierten.

(7) Darüber hinaus gelten die Endspiele und die Halbfinale der Fußballweltmeisterschaft der Männer und der Fußballeuropameisterschaften der Männer ebenfalls als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Zudem enthält die Liste alle Spiele mit Beteiligung der dänischen Nationalmannschaft sowie die Qualifikationsspiele der dänischen Nationalmannschaft. Wie von den dänischen Behörden belegt, erreichten diese Ereignisse, die bisher im frei empfangbaren Fernsehen übertragen wurden, eine große Zahl von Fernsehzuschauern. Außerdem finden sie in Dänemark in der breiten Öffentlichkeit besondere Resonanz, da sie sehr populär sind, und zwar nicht nur bei den ohnehin Sportinteressierten. Es handelt sich um die Teilnahme einer Nationalmannschaft an einem internationalen Turnier von erheblicher Bedeutung.

(8) Auch die Endspiele, Halbfinale und sämtliche Spiele der dänischen Nationalmannschaft sowie die Qualifikationsspiele der dänischen Nationalmannschaft der Frauen für die Welt- und Europameisterschaften im Handball erreichten eine große Zahl von Fernsehzuschauern und wurden bisher im frei zugänglichen Fernsehen übertragen. Darüber hinaus stoßen sie auf ein besonders breites Interesse in Dänemark, und zwar selbst bei einem Publikum, das Veranstaltungen dieser Sportart sonst nicht verfolgt. Es handelt sich um die Teilnahme einer Nationalmannschaft an einem internationalen Turnier von erheblicher Bedeutung. Hinzu kommt, dass die dänischen Teilnehmer bei diesen Turnieren sehr erfolgreich sind.

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