Regelwerk, EU 2015

Ãnderung Kyoto-Protokoll
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Artikel 1 Änderung

Artikel 2 Inkrafttreten

Anhang I Notifikation der Bedingungen der Vereinbarung über die gemeinsame Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands gemäß Artikel 3 des Protokolls von Kyoto für den zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto, wie auf der als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienenden Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Doha in Form des Beschlusses 1/CMP.8 im Einklang mit Artikel 4 des Protokolls von Kyoto angenommen

Tabelle 1: Emissionsniveaus der Mitgliedstaaten und Islands (vor Anwendung von Artikel 3 Absatz 7 bis) in Tonnen Kohlendioxidäquivalent für den zweiten Verpflichtungszeitraum nach dem Protokoll von Kyoto

Anhang II

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