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Regelwerk, EU 2015, Wasser - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1499 der Kommission vom 3. September 2015 über einen Antrag Belgiens betreffend die Region Flandern auf Genehmigung einer Ausnahmeregelung auf der Grundlage der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 6058)
(Nur der niederländische Text ist verbindlich)

(ABl. Nr. L 234 vom 08.09.2015 S. 10)



s.a.: Liste über Anträge/zur Gewährung auf Genehmigung zur RL 91/676/EWG

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen 1, insbesondere auf Anhang III Absatz 2 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, eine andere jährliche Höchstmenge von Dung pro Hektar zuzulassen, als in Anhang III Absatz 2 Unterabsatz 2 Satz 1 und Buchstabe a der Richtlinie 91/676/EWG festgelegt ist, so ist diese Menge so festzusetzen, dass die Erreichung der in Artikel 1 der Richtlinie genannten Ziele nicht beeinträchtigt wird, wobei die Menge anhand objektiver Kriterien zu begründen ist, z.B. im vorliegenden Fall durch lange Wachstumsphasen und Pflanzen mit hohem Stickstoffbedarf.

(2) Am 29. Juli 2011 erließ die Kommission den Durchführungsbeschluss 2011/489/EU 2, mit dem Belgien ermächtigt wurde, unter bestimmten Voraussetzungen in der Region Flandern pro Hektar und Jahr die Ausbringung von bis zu 250 kg Stickstoff aus Viehdung auf als Grünland, mit Mais mit Gras als Untersaat oder als Schnittgrünland oder mit Schnittroggen jeweils gefolgt von Mais bebauten Parzellen und von bis zu 200 kg Stickstoff aus Viehdung auf mit Winterweizen oder Triticale gefolgt von einer Zwischenfrucht und mit Zucker- oder Futterrüben bebauten Parzellen zu gestatten.

(3) Die mit dem Durchführungsbeschluss 2011/489/EU genehmigte Ausnahme betraf rund 2.970 Landwirte und eine Fläche von 82.820 ha und lief am 31. Dezember 2014 aus.

(4) Am 7. April 2015 hat Belgien bei der Kommission die Erneuerung der Ausnahmegenehmigung gemäß Anhang III Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 91/676/EWG betreffend die Region Flandern beantragt.

(5) Mit dem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung beabsichtigt Belgien, bei bestimmten landwirtschaftlichen Betrieben in Flandern pro Hektar und Jahr die Ausbringung von bis zu 250 kg Stickstoff aus Weideviehdung und aus aufbereitetem Schweinemist auf als Grünland oder als mit Klee gemischtes Grünland, auf mit Mais mit Gras als Untersaat sowie auf als Schnittgrünland oder mit Schnittroggen gefolgt von Mais bebauten Parzellen und von bis zu 200 kg Stickstoff aus Viehdung und aufbereitetem Schweinemist auf mit Winterweizen oder Triticale gefolgt von einer Zwischenfrucht und mit Rüben bebauten Parzellen zu gestatten.

(6) Aus den von Belgien gelieferten Informationen zu der mit dem Durchführungsbeschluss 2011/489/EU gewährten Ausnahmegenehmigung geht hervor, dass diese Ausnahme nicht zu einer Verschlechterung der Wasserqualität geführt hat. Aus dem auf Berichten des Mitgliedstaats für den Zeitraum 2008-2011 3 basierenden Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen geht hervor, dass in der Region Flandern für das Grundwasser rund 78 % der Überwachungsstellen durchschnittliche Nitratkonzentrationen von unter 50 mg/l und 63 % der Überwachungsstellen durchschnittliche Nitratkonzentrationen von unter 25 mg/l aufweisen. Die Überwachungsdaten zeigen, dass die Nitratkonzentration im Grundwasser im Vergleich zum vorhergehenden Berichtszeitraum (2004-2007) rückläufig ist. Für Oberflächengewässer zeigen 93 % der Überwachungsstellen durchschnittliche Nitratkonzentrationen von unter 50 mg/l und über 70 % der Überwachungsstellen durchschnittliche Nitratkonzentrationen von unter 25 mg/l. In den Oberflächengewässern wurden bei den meisten Überwachungsstellen rückläufige Nitratkonzentrationen verzeichnet. Im Berichtszeitraum 2008-2011 waren 80 % aller Flüsse und sämtliche Übergangsgewässer als eutroph oder hypertroph eingestuft.

(7) Flandern hat folgende Ziele für die Wasserqualität vorgegeben, die im Laufe des Aktionsprogramms für den Zeitraum 2015-2018 erreicht werden sollen: In Oberflächengewässern muss bei 95 % der Überwachungsstellen des landwirtschaftlichen Überwachungsnetzes eine Nitratkonzentration von unter 50 mg/l erreicht werden. In oberflächennahem Grundwasser, in dem die Belastung langsamer abnimmt, muss die Nitratkonzentration im Durchschnitt um 20 % gegenüber dem Durchschnittswert von 2010 (40 mg/l) zurückgehen. In hydrogeologisch homogenen Gebieten werden im Durchschnitt im oberflächennahen Grundwasser Nitratwerte von mehr als 50 mg/l verzeichnet; hier muss die Durchschnittskonzentration um 5 mg/l verringert werden.

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