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Regelwerk, EU 2017, Allgemeines - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2017/630 der Kommission vom 3. April 2017 zur 264. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen

(ABl. Nr. L 90 vom 04.04.2017 S. 6)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

(2) Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 29. März 2017 beschlossen, einen Eintrag in seiner Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 3. April 2017

1) ABl. Nr. L 139 vom 29.05.2002 S. 9.

.

Anhang

In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 werden die der Identifizierung dienenden Angaben in dem Eintrag "Radi Abd El Samie Abou El Yazid El Ayashi, (auch Mera'i). Anschrift: Via Cilea 40, Mailand, Italien (Wohnsitz). Geburtsdatum: 2.1.1972. Geburtsort: El Gharbia (Ägypten). Weitere Angaben: a) in Untersuchungshaft in Italien, wird am 6.1.2012 entlassen; b) wird nach der Haftentlassung aus Italien ausgewiesen. Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 12.11.2003." unter " Natürliche Personen" wie folgt geändert:

"Radi Abd El Samie Abou El Yazid El Ayashi, (auch Mera'i). Anschrift: Via Cilea 40, Mailand, Italien (Wohnsitz). Geburtsdatum: 2.1.1972. Geburtsort: Gouvernement El Gharbia (Ägypten). Staatsangehörigkeit: a) ägyptisch. Tag der Benennung nach Artikel 7d Absatz 2 Buchstabe i: 12.11.2003."

ENDE

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