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Regelwerk, EU 2017, Allgemeines - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1411 der Kommission vom 2. August 2017 zur 273. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da'esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen

(ABl. Nr. L 202 vom 03.08.2017 S. 4)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

(2) Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 28. Juli 2017 beschlossen, eine natürliche Person aus der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 2. August 2017

1) ABl. Nr. L 139 vom 29.05.2002 S. 9.

.

Anhang

In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird unter " Natürliche Personen" der folgende Eintrag gelöscht:

"Adil Muhammad Mahmud Abd Al-Khaliq (auch a) Adel Mohamed Mahmoud Abdul Khaliq; b) Adel Mohamed Mahmood Abdul Khaled). Geburtsdatum: 2.3.1984. Geburtsort: Bahrain. Staatsangehörigkeit: bahrainisch. Reisepassnummer: 1632207 (bahrainischer Pass). Weitere Angaben: a) hat im Namen von Al-Qaida und der Libyan Islamic Fighting Group (LIFG) gehandelt und finanzielle, materielle und logistische Unterstützung für diese Organisationen bereitgestellt; b) im Januar 2007 in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) wegen Mitgliedschaft bei Al-Qaida und der LIFG verhaftet; c) wurde Ende 2007 in den VAE verurteilt und Anfang 2008 an Bahrain überstellt, um dort den Rest seiner Haftstrafe zu verbüßen; d) nahm nach seiner Haftentlassung im Jahr 2008 die Mittelbeschaffung für Al-Quaida mindestens bis Ende 2012 wieder auf; e) hat auch für die Taliban Geld beigetrieben. Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 10.10.2008."

ENDE

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