Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2017, Wasser - EU Bund

Beschluss (EU) 2017/1583 der Kommission vom 1. September 2017 zur Festlegung der Norm EN/ISO 17994:2014 als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5843)

(ABl. Nr. L 239 vom 19.09.2017 S. 34)



Neufassung -Ersetzt Entsch. 2009/64/EG

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Entscheidung 2009/64/EG der Kommission 2 wird die Internationale Norm ISO 17994:2004(E) "Wasserbeschaffenheit - Kriterien für die Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren" als Norm für die Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden gemäß der Richtlinie 2006/7/EG festgelegt.

(2) Die Norm ISO 17994:2004(E) ist überholt und wurde technisch überarbeitet (z.B. durch Aktualisierung der Terminologie, klarer gefasste Vorgaben und einen neuen Anhang zu technischen Berechnungen).

(3) Deshalb wurde die Norm ISO 17994:2004(E) durch eine aktuellere Fassung, die Norm ISO 17994:2014 "Wasserbeschaffenheit - Anforderungen für den Vergleich der relativen Wiederfindung von Mikroorganismen durch zwei quantitative Verfahren", ersetzt. Diese internationale Norm wurde vom Europäischen Komitee für Normung in die Europäische Norm EN ISO 17994:2014 umgesetzt. Daher ist es angezeigt, die Norm EN ISO 17994:2014 als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden im Sinne der Richtlinie 2006/7/EG festzulegen.

(4) Aus diesem Grund sollte die Entscheidung 2009/64/EG aufgehoben werden.

(5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2006/7/EG eingerichteten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Für die Zwecke von Artikel 3 Absatz 9 der Richtlinie 2006/7/EG wird die Norm EN ISO 17994:2014 "Wasserbeschaffenheit - Anforderungen für den Vergleich der relativen Wiederfindung von Mikroorganismen durch zwei quantitative Verfahren" als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden festgelegt.

Artikel 2

Die Entscheidung 2009/64/EG wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 1. September 2017.

1) ABl. Nr. L 64 vom 04.03.2006 S. 37.

2) Entscheidung 2009/64/EG der Kommission vom 21. Januar 2009 zur Festlegung der Internationalen Norm ISO 17994:2004(E) als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Verfahren gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 23 vom 27.01.2009 S. 32).

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.03.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion