Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2018, Lebensmittel - EU Bund

Empfehlung (EU) 2018/464 der Kommission vom 19. März 2018 zur Überwachung der Metall- und Jodkonzentrationen in Seetang, Halophyten und auf Seetang basierenden Erzeugnissen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 78 vom 21.03.2018 S. 16)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission 1 enthält Höchstgehalte für Arsen, Cadmium und Blei in verschiedenen Lebensmitteln. Außer den in dieser Verordnung festgelegten Höchstgehalten für Nahrungsergänzungsmittel, die ausschließlich oder vorwiegend aus Seetang oder aus Erzeugnissen bestehen, die aus Seetang gewonnen wurden, gibt es derzeit jedoch keine Höchstwerte für den Gehalt dieser Stoffe in Seetang und Halophyten.

(2) Für Quecksilber ist derzeit in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 ein Standard-Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg für Algen und prokaryontische Organismen festgelegt.

(3) Im Jahr 2006 legte der Wissenschaftlichen Ausschuss "Lebensmittel" für die Aufnahme von Jod eine Obergrenze von 600 µg/Tag für Erwachsene und von 200 µg/Tag für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren fest 3. Er führte aus, dass die Einnahme von jodreichen Algenerzeugnissen, insbesondere von getrockneten Erzeugnissen, dazu führen kann, dass Jod in einem gefährlichen Übermaß aufgenommen wird, wenn solche Erzeugnisse mehr als 20 mg Jod/kg Trockenmasse enthalten und der exponierte Personenkreis in einem Gebiet mit endemischem Jodmangel lebt.

(4) Die verfügbaren Daten über das Vorkommen der fraglichen Stoffe zeigen, dass Seetang erhebliche Konzentrationen an Arsen, Cadmium, Jod, Blei und Quecksilber enthält. Da Halophyten ebenfalls im Meer wachsen, kann vernünftigerweise angenommen werden, dass sie bei der Aufnahme dieser Stoffe und folglich bei der Kontaminierung ein ähnliches Muster aufweisen.

(5) Bestimmte Verbraucher in der EU nehmen in zunehmendem Maße Seetang und Halophyten zu sich. Deshalb muss bewertet werden, ob der auf Seetang und Halophyten zurückgehende Beitrag von Arsen, Cadmium, Jod, Blei und Quecksilber zur Gesamtexposition gegenüber diesen Stoffen die Einführung von Höchstgehalten an Arsen, Cadmium und Blei in diesen Waren oder die Änderung des Rückstandshöchstgehalts für Quecksilber in Algen und prokaryontischen Organismen oder Maßnahmen im Hinblick auf die von diesen Erzeugnissen ausgehende Exposition gegenüber Jod erfordert.

(6) Für auf Seetang basierende Lebensmittelzusatzstoffe sind in den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission 4 Spezifikationen festgelegt. Für einige dieser Zusatzstoffe hat die EFSa empfohlen, die Grenzwerte für Verunreinigungen mit toxischen chemischen Elementen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Verwendung dieser Zusatzstoffe keine signifikante Quelle der Exposition gegenüber diesen toxischen Elementen insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder darstellt 5. Deshalb sollte die Exposition gegenüber Arsen, Cadmium, Jod, Blei und Quecksilber in Lebensmittelzusatzstoffen, die auf Seetang und Algen basieren, bewertet werden.

(7) Für Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber sind in der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 6 Höchstwerte für den Gehalt in Futtermitteln festgelegt. Da bestimmte Seetangarten als Futtermittel verwendet werden, sollte auch der Metallgehalt bei den Tieren der betreffenden Arten untersucht werden, und zwar sowohl aus Gründen der Tiergesundheit als auch mit Blick auf den Übergang dieser Metalle auf Lebensmittel tierischen Ursprungs.

(8) Zur Unterstützung einer Bewertung der ernährungsbedingten Exposition sollten Daten über das Vorkommen von Arsen, Cadmium, Jod, Blei und Quecksilber in verschiedenen Seetangarten, Halophyten und auf Seetang basierenden Erzeugnissen erhoben werden

- hat folgende Empfehlung abgegeben:


  1. In den Jahren 2018, 2019 und 2020 sollten die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den Lebensmittel- und Futtermittelunternehmern das Vorkommen von Arsen, Cadmium, Jod, Blei und Quecksilber in Seetang, Halophyten und auf Seetang basierenden Erzeugnissen überwachen. Damit die Exposition genau abgeschätzt werden kann, sollte sich die Überwachung auch auf essbare Halophyten erstrecken, darunterSalicorna europaea undTetragonia tetragonoides, sowie auf eine große Bandbreite von Seetangarten, die die Verzehrgewohnheiten und die Verwendungen als Futtermittel widerspiegeln, darunter Arame (Ecklonia bicyclis), Blasentang (Fucus vesiculosus), Speise-Rotalge (Palmaria palmata), Hiziki (Hizikia fusiforme), Irischmoos (Chondrus crispus), Fingertang (Laminaria digitata), Kombu (Laminaria japonica, Saccharina japonica), Nori oder Purpurtang (Porphyra und Pyropia spp.), Knotentang (Ascophyllum nodosum), Meerlattich (Ulva sp.), Riementang (Himanthalia elongata), Sägetang (Fucus serratus), Codium (Codium sp.) Zuckertang (Sacharina latissima), Wakame (Undaria pinnatifida) und Flügeltang (Alaria esculenta

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.03.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion