Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2018, Biotechnologie/Gesundheitswesen/Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1110 der Kommission vom 3. August 2018 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die die genetisch veränderte Maissorte 1507 × 59122 × MON 810 × NK603 enthalten, aus dieser bestehen oder aus dieser gewonnen werden, und von genetisch veränderten Maissorten, die zwei oder drei der Einzelereignisse 1507, 59122, MON 810 und NK603 kombinieren, sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2009/815/EG und der Beschlüsse 2010/428/EU und 2010/432/EU

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 4973)
(Nur der englische, französische und der niederländische Text sind verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 203 vom 10.08.2018 S. 13, ber. L 221 S. 4 A;
Beschl. (EU) 2022/325 - ABl. L 55 vom 28.02.2022 S. 70)



Neufassung -Ersetzt Entsch. 2009/815/EG und Beschl.'e 2010/428/EU und 2010/432/EU

Ergänzende Informationen
Hinweis: s. Liste über die Zulassung/Erneuerung des Inverkehrbringens von ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 19 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 3. Februar 2011 stellte das Unternehmen Pioneer Overseas Corporation im Namen von Pioneer Hi-Bred International Inc., Vereinigte Staaten, bei der nationalen zuständigen Behörde der Niederlande gemäß den Artikeln 5 und 17 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 einen Antrag auf das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Lebensmittelzutaten und Futtermitteln, die die genetisch veränderte Maissorte 1507 × 59122 × MON 810 × NK603 enthalten, aus dieser bestehen oder aus dieser gewonnen werden (im Folgender der "Antrag"). Der Antrag betraf außerdem das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die die genetisch veränderte Maissorte 1507 × 59122 × MON 810 × NK603 enthalten oder aus dieser bestehen, für andere Verwendungen als Lebens- und Futtermittel, außer zum Anbau.

(2) Der Antrag betraf außerdem zehn Unterkombinationen der einzelnen Transformationsereignisse, die Mais der Sorte 1507 × 59122 × MON 810 × NK603 aufweist und von denen fünf bereits zugelassen wurden. Acht dieser Unterkombinationen werden durch den vorliegenden Beschluss geregelt. Die beiden Unterkombinationen, die nicht abgedeckt werden, sind die Unterkombination 1507 × NK603, die mit der Entscheidung 2007/703/EG der Kommission 2 zugelassen wurde, sowie die Unterkombination NK603 × MON 810, die mit der Entscheidung 2007/701/EG der Kommission 3 zugelassen wurde.

(3) Die Unterkombinationen 59122 × 1507 × NK603 und 59122 × NK603 wurden jeweils bereits mit dem Beschluss 2010/428/EU 4 bzw. der Entscheidung 2009/815/EG der Kommission 5 zugelassen. Der Zulassungsinhaber, Pioneer Overseas Corporation, hat bei der Kommission beantragt, diese früheren Beschlüsse bzw. Entscheidungen im Rahmen der Annahme des vorliegenden Beschlusses aufzuheben und diese in den Geltungsbereich des vorliegenden Beschlusses aufzunehmen.

(4) Die Unterkombination 1507 × 59122 wurde bereits mit dem Beschluss 2010/432/EU der Kommission 6 zugelassen. Mit Schreiben vom 28. Januar 2018 hat das Unternehmen Dow Agro Sciences Ltd als Mitinhaber der Zulassung für Mais der Sorte 1507 × 59122 darum ersucht, seine Rechte und Pflichten auf Pioneer Overseas Corporation zu übertragen. Mit Schreiben vom 26. Januar 2018 hat Pioneer Overseas Corporation dieser Übertragung zugestimmt und die Kommission darum ersucht, den Beschluss 2010/432/EU im Zuge der Annahme des vorliegenden Beschlusses aufzuheben und die Zulassung für Mais der Sorte 1507 × 59122 in den Geltungsbereich des vorliegenden Beschlusses aufzunehmen.

(5) Gemäß Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 enthielt der Antrag Angaben und Schlussfolgerungen zu der gemäß den in Anhang II der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 7 genannten Grundsätzen durchgeführten Risikobewertung sowie die Angaben, die gemäß den Anhängen III und

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 01.03.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion