Regelwerk, EU 2018

2018/1591 - Regelung Nr. 139
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1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Antrag auf Genehmigung

4. Genehmigung

5. Allgemeine Anforderungen

6. Funktionelle Anforderungen

7. Allgemeine Prüfvorschriften

8. Beurteilung des Vorliegens eines BAS der Kategorie A
8.1. Prüfung 1: Bezugsprüfung zur Bestimmung von FABS und aABS
8.2. Prüfung 2: Aktivierung des BAS
Abbildung 1a Charakteristische Pedalkraft, die für die maximale Verzögerung mit einem BAS der Kategorie a erforderlich ist
Abbildung 1b Charakteristische Pedalkraft, die für die maximale Verzögerung mit einem BAS der Kategorie a erforderlich ist
8.3. Datenbewertung
9. Beurteilung, ob ein BAS der Kategorie B vorliegt
9.1. Prüfung 1: Bezugsprüfung zur Bestimmung von FABS und aABS
9.2. Prüfung 2: Aktivierung des BAS
Abbildung 2: Beispiel für die Prüfung 2 bei einem BAS-System der Kategorie B

10. Änderungen des Fahrzeugtyps oder des BAS und Erweiterung der Genehmigung

11. Übereinstimmung der Produktion

12. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion

13. Endgültige Einstellung der Produktion

14. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden

Anhang 1

Anhang 2 Anordnungen der Genehmigungszeichen
Muster A
Muster B

Anhang 3 Verfahren zur Bestimmung von FABS und aABS

Anhang 4 Datenverarbeitung für das BAS
1. Analoge Datenverarbeitung
2. Digitale Datenverarbeitung