Regelwerk, EU 2018

2018/1704 - UN-Regelung Nr. 9
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1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Antrag auf Genehmigung

4. Kennzeichnungen

5. Genehmigung

6. Vorschriften
6.1. Allgemeine Vorschriften
6.2. Vorschriften zu Geräuschpegeln
6.3. Zusätzliche Anforderungen

7. Änderung und Erweiterung der Genehmigung für einen Fahrzeugtyp oder einen Typ der Auspuff- oder Schalldämpferanlage

8. Übereinstimmung der Produktion

9. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion

10. Endgültige Einstellung der Produktion

11. Übergangsbestimmungen

12. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden

Anhang 1 Mitteilung

Anhang 2 Anordnungen des Genehmigungszeichens

Anhang 3 Verfahren und Geräte zur Messung der Geräuschentwicklung von Fahrzeugen der Klasse L2, L4 und L5
1. Messgeräte
1.1. Allgemeines
1.2. Kalibrierung
1.3. Einhaltung der Anforderungen
1.4. Instrumente für Geschwindigkeitsmessungen
1.5. Meteorologische Geräte
2. Messbedingungen
2.1. Prüfgelände, Witterungsbedingungen und Hintergrundgeräuschpegelberichtigung
Tabelle 1: Berichtigung einzelner gemessener Prüfwerte
2.2. Zustand des Fahrzeugs
3. Messverfahren
3.1. Messung der Geräuschemissionen bei fahrenden Fahrzeugen
Abbildung 1: Messpositionen für fahrende Fahrzeuge
3.2. Messung des Standgeräuschs von Fahrzeugen (Prüfung von Fahrzeugen im Betrieb)
Abbildung 2: Mikrofonpositionen für die Messung des Standgeräuschs des Fahrzeugs
Abbildung 3: Bezugspunkt
4. Geräusche des fahrenden Fahrzeugs (Meldung der Daten, um die Prüfung des im Verkehr befindlichen Fahrzeugs zu erleichtern)
5. Originalauspuffanlage (-schalldämpferanlage)
5.1. Vorschriften über Schalldämpfer, die schallschluckende Faserstoffe enthalten
Abbildung 4: Prüfeinrichtung zur Konditionierung durch Druckschwingung
5.2. Schaubild und Kennzeichnungen
5.3. Ansaugschalldämpfer

Anhang 4 Grenzwerte für den Geräuschpegel (Neue Fahrzeuge)

Anhang 5 Vorschriften für die Prüfstrecke
1. Einleitung
2. Erforderliche Merkmale der Oberfläche
2.1. Resthohlraumgehalt
2.2. Schallabsorptionskoeffizient
2.3. Gefügetiefe
2.4. Homogenität der Deckschicht
2.5. Kontrollintervalle
3. Konstruktion der Prüfstrecke
3.1. Fläche
Abbildung 1: Mindestanforderungen für die Prüfstrecke. Der schattierte Bereich wird als "Prüfbereich" bezeichnet
3.2. Beschaffenheit und Vorbereitung der Deckschicht
Abbildung 2: Kornverteilungskurve der Zuschlagstoffe für das Asphaltmischgut, mit Toleranzen
Tabelle 1: Leitlinien für die Ausführung
4. Prüfverfahren
4.1. Messung des Resthohlraumgehalts
4.2. Schallabsorptionskoeffizient
4.3. Messung der volumetrischen Makrostruktur
5. Alterungsbeständigkeit und Wartung
5.1. Auswirkung der Alterung
5.2. Wartung der Oberfläche
5.3. Instandsetzung der Prüfzone
6. Aufzeichnungen zur Prüfstrecke und zu den durchgeführten Prüfungen
6.1. Aufzeichnungen zur Prüfstrecke
6.2. Aufzeichnungen zur Prüfung des Geräuschpegels von Fahrzeugen auf der Deckschicht