Regelwerk, EU 2018

2018/1705 - Regelung Nr. 63
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1. Geltungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Antrag auf Genehmigung

4. Aufschriften

5. Genehmigung

6. Vorschriften
6.1. Allgemeine Vorschriften
6.2. Vorschriften zu Geräuschpegeln
6.3. Zusätzliche Anforderungen

7. Änderungen und Erweiterung der Genehmigung für ein Fahrzeug oder einen Typ der Auspuff- oder Schalldämpferanlage

8. Übereinstimmung der Produktion

9. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion

10. Übergangsvorschriften

11. Endgültige Einstellung der Produktion

12. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden

Anhang 1

Anhang 2 Anordnungen des Genehmigungszeichens
Muster A
Muster B
Anhang 3 Verfahren und Geräte zur Messung der Geräuschentwicklung von Fahrzeugen der Klasse L1
1. Messinstrumente
1.1. Akustische Messungen
1.2. Instrumente für Geschwindigkeitsmessungen
1.3. Meteorologische Geräte
2. Messbedingungen
2.1. Prüfgelände, Witterungsbedingungen und Hintergrundberichtigung
Tabelle 1: Berichtigung einzelner gemessener Prüfwerte
2.2. Zustand des Fahrzeugs
3. Messverfahren
3.1. Messung der Geräuschemissionen bei fahrenden Fahrzeugen
Abbildung 1: Messpositionen für fahrende Fahrzeuge
3.2. Messung des Standgeräuschs (Bedingungen und Verfahren zur Messung von sich in Betrieb befindlichen Fahrzeugen)
Abbildung 2: Messpositionen für das Standgeräusch von Fahrzeugen
Abbildung 3: Bezugspunkt
4. Geräusche des fahrenden Fahrzeugs (Meldung der Daten, um die Prüfung des sich in betrieb befindlichen Fahrzeugs zu erleichtern)
5. Originalauspuffanlage (Schalldämpferanlage)
5.1. Vorschriften über Schalldämpfer, die schallabsorbierende Faserstoffe enthalten
Abbildung 4: Prüfeinrichtung zur Konditionierung durch Druckschwingung
5.2. Diagramm und Kennzeichnungen
5.3. Ansauggeräuschdämpfer

Anhang 4 Maximale Schallpegelgrenzwerte (neue Fahrzeuge)

Anhang 5 Vorschriften für die Prüfstrecke
1. Einleitung
2. Erforderliche Merkmale der Oberfläche
2.1. Resthohlraumgehalt
2.2. Schallabsorptionskoeffizient
2.3. Gefügetiefe
2.4. Oberflächenhomogenität
2.5. Kontrollintervalle
3. Konstruktion der Prüfstrecke
3.1. Fläche
Abbildung 1: Mindestanforderungen für die Prüfstrecke. Der schattierte Bereich wird als "Prüfbereich" bezeichnet
3.2. Beschaffenheit und Vorbereitung der Deckschicht
Abbildung 2: Kornverteilungskurve der Zuschlagstoffe für das Asphaltmischgut, mit Toleranzen
Tabelle 1: Richtlinien für die Ausführung
4. Prüfverfahren
4.1. Messung des Resthohlraumgehalts
4.2. Schallabsorptionskoeffizient
4.3. Messung des volumetrischen Grobgefüges
5. Alterungsbeständigkeit und Wartung
5.1. Auswirkung der Alterung
5.2. Wartung der Oberfläche
5.3. Instandsetzung der Prüfzone mit neuer Deckschicht
6. Aufzeichnungen zur Prüfstrecke und zu den durchgeführten Prüfungen
6.1. Aufzeichnungen zur Prüfstrecke
6.2. Aufzeichnungen zur Prüfung des Geräuschpegels von Fahrzeugen auf der Deckschicht