Regelwerk, EU 2018

2018/1998 - Regelung Nr. 128
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1. Anwendungsbereich

2. Verwaltungsvorschriften
2.1. Begriffsbestimmungen
2.2. Antrag auf Genehmigung
2.3. Aufschriften
2.4. Genehmigung
3. Technische Anforderungen
3.1. Begriffsbestimmungen
3.2. Allgemeine Vorschriften
3.3. Prüfungen
3.4. Lage und Abmessungen der leuchtenden Fläche
3.5. Lichtstrom
3.6. Normierte Lichtstärkeverteilung/Verteilung des kumulativen Lichtstroms
3.7. Farbe
3.8. UV-Strahlung
3.9. LED-Prüflichtquellen
3.10. Maximale Prüftemperatur
3.11. LED-Lichtquellen ohne allgemeine Beschränkungen

4. Übereinstimmung der Produktion

5. Maßnahmen bei Abweichungen der Produktion

6. Endgültige Einstellung der Produktion

7. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden

Anhang 1 Blätter für LED-Lichtquellen

Anhang 2

Anhang 3 Beispiel für die Anordnung des Genehmigungszeichens

Anhang 4 Verfahren zur Messung der elektrischen und fotometrischen Eigenschaften
1. Lichtstrom
2. Normierte Lichtstärke/normierter kumulativer Lichtstrom
3. Farbe
4. Leistungsaufnahme
5. Fotometrische Messungen in fällen, in denen eine maximale Prüftemperatur angegeben wird
5.1. Temperatur und Temperaturbereich
5.2. Spannung
5.3. Messrichtung der Lichtstärke und Farbkoordinaten
5.4. Lichtstromwerte bei erhöhten Temperaturen
5.5. Farbabweichung
Anhang 5 Mindestanforderungen für verfahren zur Qualitätskontrolle durch den Hersteller
1. Allgemeines
2. Mindestanforderungen für die Kontrolle der Übereinstimmung durch den Hersteller
2.1. Art der Prüfungen
2.2. Anzuwendende Prüfverfahren
2.3. Art der Probenahme
2.4. Untersuchte und aufgezeichnete Merkmale
2.5. Kriterien für die Annehmbarkeit
Anhang 6 Stichprobe und Qualitätsgrenzen für die Prüfprotokolle der Hersteller
Tabelle 1: Merkmale
Tabelle 2
Tabelle 3
Tabelle 4
Anhang 7 Mindestanforderungen für stichprobenartige Überprüfungen durch die Typgenehmigungsbehörde
1. Allgemeines

Anhang 8 Bestätigung der Übereinstimmung durch stichprobenartige Überprüfungen

Anhang 9 Methode für die Messung des Kontrastes und der Gleichmäßigkeit der Leuchtdichte der leuchtenden Fläche
Abbildung 1: Vergrößerung der nominellen Lichtabgabe-Box
Abbildung 2: Festlegung der Zonen 1a und 1b
Abbildung 3: Festlegung der Zone 2