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Regelwerk, EU 2019, Lebensmittel - EU Bund

Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008

(ABl. L 130 vom 17.05.2019 S. 1, ber. LI 316 S. 3, ber. 2021 L 178 S. 4 A;
VO (EU) 2021/1096 - ABl. L 238 vom 06.07.2021 S. 1 Inkrafttreten rückwirkende Gültigkeit A;
VO (EU) 2021/1334 - ABl. L 289 vom 12.08.2021 S. 1 Inkrafttreten rückwirkende Gültigkeit;
VO (EU) 2021/1335 - ABl. L 289 vom 12.08.2021 S. 4 Inkrafttreten rückwirkende Gültigkeit A;
VO (EU) 2021/1465 - ABl. L 321 vom 13.09.2021 S. 12 Inkrafttreten rückwirkende Gültigkeit A;
VO (EU) 2022/1303 - ABl. L 197 vom 26.07.2022 S. 71 Inkrafttreten)



Neufassung -Ersetzt VO (EG) 110/2008 -s.: Absch. 2, Entsprechungstabelle

Hinweis: s.a. VO'en (EU) 2021/22622021/1236, 2021/12352021/724, 2021/723

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 114 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 hat sich zur Regelung des Spirituosensektors als erfolgreich erwiesen. Im Lichte der jüngsten Erfahrungen, der technologischen Innovation, der Marktentwicklungen und der sich verändernden Erwartungen der Verbraucher ist es jedoch erforderlich, die Vorschriften für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen zu aktualisieren und die Modalitäten des Schutzes und der Eintragung geografischer Angaben für Spirituosen zu überprüfen.

(2) Die Spirituosen betreffenden Vorschriften sollten zu einem hohen Verbraucherschutzniveau, zum Abbau von Informationsasymmetrie, zur Verhinderung betrügerischer Praktiken und zur Verwirklichung von Markttransparenz und lauterem Wettbewerb beitragen. Sie sollten durch fortwährende Berücksichtigung der traditionellen Verfahren für die Herstellung von Spirituosen und der stärkeren Forderung nach Verbraucherschutz und Verbraucherinformation das Ansehen schützen, das Spirituosen aus der Union auf dem Binnenmarkt und auf dem Weltmarkt genießen. Technische Innovationen im Bereich Spirituosen sollten ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sie dazu dienen, die Qualität zu verbessern, ohne jedoch den traditionellen Charakter der betreffenden Spirituosen zu beeinträchtigen.

(3) Spirituosen bieten eine wichtige Absatzmöglichkeit für den Landwirtschaftssektor der Union, und die Herstellung von Spirituosen ist eng mit diesem Sektor verknüpft. Diese Verknüpfung ist ausschlaggebend für die Qualität, die Sicherheit und das Ansehen der in der Union hergestellten Spirituosen. Daher sollte diese enge Verknüpfung mit dem Agrar- und Lebensmittelsektor in der Rahmenregelung deutlich zum Ausdruck kommen.

(4) Unter den allgemeinen Vorschriften für den Agrar- und Lebensmittelsektor nehmen Maßnahmen, die Spirituosen betreffen, einen Sonderstatus ein; sie sollten auch den traditionellen Herstellungsmethoden Rechnung tragen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten angewandt werden.

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