Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2019, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 158 vom 14.06.2019 S. 22 A;
VO (EU) 2022/869 - ABl. L 152 vom 03.06.2022 S. 45 Inkrafttreten)



Neufassung -Ersetzt VO (EG) 713/2009

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 194 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 4, mit der die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER - Agency for the Cooperation of Energy Regulators) eingerichtet wurde, ist in wesentlichen Punkten geändert worden 5. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden Änderungen die genannte Verordnung neu zu fassen.

(2) Durch die Errichtung von ACER wurde die Koordinierung zwischen den Regulierungsbehörden in grenzüberschreitenden Fragen deutlich verbessert. Seit ihrer Errichtung hat ACER wichtige neue Aufgaben erhalten, die die Überwachung der Großhandelsmärkte im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates 6 sowie die Bereiche der grenzüberschreitenden Energieinfrastrukturen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 und der sicheren Gasversorgung nach der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates 8 betreffen.

(3) Es wird erwartet, dass der Bedarf, nationale Regulierungsmaßnahmen aufeinander zu koordinieren, in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Das Energiesystem der Union durchläuft gerade die tiefgreifendsten Veränderungen seit Jahrzehnten. Eine größere Marktintegration und der Wandel hin zu einer variableren Stromerzeugung erfordern verstärkte Anstrengungen zur Koordinierung der nationalen energiepolitischen Maßnahmen mit denen der Nachbarstaaten und zur Nutzung der Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Stromhandels.

(4) Die Erfahrungen mit der Umsetzung des Binnenmarktes haben gezeigt, dass unkoordinierte nationale Maßnahmen schwerwiegende Probleme für den Markt verursachen können, insbesondere in eng miteinander verbundenen Gebieten, in denen Entscheidungen der Mitgliedstaaten häufig konkrete Auswirkungen auf ihre Nachbarn haben. Die Mitgliedstaaten, insbesondere ihre unabhängigen Regulierungsbehörden müssen bei regulatorischen Maßnahmen mit grenzüberschreitender Wirkung zusammenarbeiten, damit sich der Elektrizitätsbinnenmarkt positiv auf das Wohl der Verbraucher, die Versorgungssicherheit und die Dekarbonisierung auswirken kann.

(5) Fragmentierte nationale staatliche Eingriffe in die Energiemärkte gefährden zunehmend das reibungslose Funktionieren der grenzüberschreitenden Strommärkte. ACER sollte daher eine Rolle bei der Entwicklung einer koordinierten Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf europäischer Ebene, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verbund der Übertragungsnetzbetreiber (Strom) (ENTSO (Strom)) zukommen, um die Probleme zu vermeiden, die sich aus fragmentierten nationalen Bewertungen ergeben, bei denen unterschiedliche unkoordinierte Methoden zugrunde gelegt werden und die Situation der Nachbarländer nicht ausreichend berücksichtigt wird. ACER sollte auch die von ENTSO (Strom) entwickelten technischen Parameter für eine effiziente Einbeziehung grenzüberschreitender Kapazitäten und andere technische Merkmale von Kapazitätsmechanismen überwachen.

(6) Trotz erheblicher Fortschritte bei der Integration und Vernetzung des Elektrizitätsbinnenmarktes sind einige Mitgliedstaaten oder Regionen noch isoliert oder nicht ausreichend verbunden; insbesondere trifft dies auf Mitgliedstaaten, die Inseln sind, und Mitgliedstaaten in Randlage der Union zu. Bei ihrer Arbeit sollte ACER der besonderen Situation dieser Mitgliedstaaten oder Regionen angemessen Rechnung tragen.

(7) Zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit ist ein koordinierter Ansatz erforderlich, um auf unerwartete Versorgungskrisen vorbereitet zu sein. Daher sollte ACER auf Risikovorsorge ausgerichtete nationale Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) 2019/941 des Europäischen Parlaments und des Rates 9 koordinieren.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 08.06.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion