VO (EU) 2019/1012
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Wiederbenennung einer Grenzkontrollstelle oder einer anderen Kontrollstelle als einer Grenzkontrollstelle, deren Benennung teilweise aufgehoben wurde
Artikel 3 Grenzkontrollstellen, die sich nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zum Unionseingangsort befinden
Artikel 4 Ausnahmen für Grenzkontrollstellen hinsichtlich der Einfuhr von unverarbeiteten Holzstämmen sowie Schnittholz und Holzhackgut