Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2019, Wasser - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1205 der Kommission vom 12. Juli 2019 über einen Antrag Belgiens betreffend die Region Flandern auf Genehmigung einer Ausnahmeregelung auf der Grundlage der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 5180)
(Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich)

(ABl. L 190 vom 16.07.2019 S. 1)



s.a.: Liste über Anträge/zur Gewährung auf Genehmigung zur RL 91/676/EWG

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen 1, insbesondere auf Anhang III Nummer 2 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1499 der Kommission 2 wurde Belgien eine Ausnahmeregelung gewährt, mit der es ermächtigt wurde, unter bestimmten Voraussetzungen in der Region Flandern pro Hektar und Jahr die Ausbringung von bis zu 250 kg Stickstoff aus Viehdung auf als Grünland, mit Mais mit Gras als Untersaat oder als Schnittgrünland oder mit Schnittroggen jeweils gefolgt von Mais bebauten Parzellen und von bis zu 200 kg Stickstoff aus Viehdung auf mit Winterweizen oder Triticale gefolgt von einer Zwischenfrucht und mit Zucker- oder Futterrüben bebauten Parzellen zu gestatten.

(2) Die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1499 gewährte Ausnahmeregelung betraf rund 2.870 Landwirte und eine Fläche von 94.280 ha und lief am 31. Dezember 2018 aus.

(3) Am 21. Dezember 2018 hat Belgien bei der Kommission eine neue Ausnahmeregelung gemäß Anhang III Nummer 2 Absatz 3 der Richtlinie 91/676/EWG betreffend die Region Flandern beantragt.

(4) Mit dem Antrag auf eine Ausnahmeregelung beabsichtigt Belgien, bei bestimmten landwirtschaftlichen Betrieben in Flandern pro Hektar und Jahr die Ausbringung von bis zu 250 kg Stickstoff aus Weideviehdung und aus aufbereitetem Dung auf als Grünland oder als mit Klee gemischtes Grünland, auf mit Mais mit Gras als Untersaat sowie auf als Schnittgrünland oder mit Schnittroggen gefolgt von Mais bebauten Parzellen und von bis zu 200 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr aus Viehdung und aus aufbereitetem Dung auf mit Winterweizen oder Triticale gefolgt von einer Zwischenfrucht und mit Rüben bebauten Parzellen zu gestatten.

(5) Den von Belgien übermittelten Angaben zu der mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1499 gewährten Ausnahmeregelung zufolge hat diese Ausnahme nicht zu einer Verschlechterung der Wasserqualität geführt. Aus dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Richtlinie 91/676/EWG für den Zeitraum 2012-2015 3 geht hervor, dass in der Region Flandern für das Grundwasser rund 81 % der Überwachungsstellen durchschnittliche Nitratkonzentrationen von unter 50 mg/l und 63 % der Überwachungsstellen durchschnittliche Nitratkonzentrationen von unter 25 mg/l aufweisen. Die Überwachungsdaten zeigen, dass die Nitratkonzentration im Grundwasser im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum (2008-2011) rückläufig ist. Für Oberflächengewässer wurden für 95 % der Überwachungsstellen durchschnittliche Nitratkonzentrationen von unter 50 mg/l und für 75 % der Überwachungsstellen durchschnittliche Nitratkonzentrationen von unter 25 mg/l gemeldet. In den Oberflächengewässern wurden bei den meisten Überwachungsstellen rückläufige Nitratkonzentrationen verzeichnet. Im Berichtszeitraum 2012-2015 wurden rund 76 % der Flüsse entweder als eutroph oder als hypertroph eingestuft, was der Lage im vorangegangenen Berichtszeitraum (2008-2011) vergleichbar ist.

(6) Neuere von Belgien für die Region Flandern übermittelte Daten zeigen, dass sich die Qualität des Grundwassers und der Oberflächengewässer in Bezug auf die Verunreinigung durch Nitrat in Flandern seit 2015 nicht verbessert hat.

(7) Flandern hat folgende Ziele für die Wasserqualität vorgegeben, die im Rahmen des Aktionsprogramms für den Zeitraum 2019-2022 für alle Einzugsgebiete erreicht werden sollen: in Oberflächengewässern eine Verringerung des durchschnittlichen Abstands zum Zielwert um 4 mg Nitrat/l mit einem Zielwert für die durchschnittliche Nitratkonzentration von 20 mg Nitrat/l; in oberflächennahem Grundwasser, in dem die Belastung langsamer abnimmt, muss in allen Einzugsgebieten, in denen die durchschnittliche Konzentration über 50 mg Nitrat/l bzw. 40 bis 50 mg Nitrat/l mit steigender Tendenz beträgt, ein globaler Abwärtstrend von mindestens 3 mg Nitrat/l erreicht werden.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 19.08.2020)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion