Regelwerk, EU 2019

Beschl. (EU) 2019/1310
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Bereitstellung von Kapazitäten, die Finanzmittel für Anpassungskosten erhalten, für den Europäischen Katastrophenschutz-Pool

Artikel 3 Kriterien für die Entsendung von rescEU-Kapazitäten

Artikel 4 Kriterien für Beschlüsse über die Beendigung der Entsendung und den Abzug von Kapazitäten

Artikel 5 Nationale Nutzung von rescEU-Kapazitäten

Artikel 6 Ablehnung der Entsendung von Personal nach außerhalb der Union

Artikel 7 Allgemeiner Inhalt der operativen Verträge

Artikel 8 Sichtbarkeitsanforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von rescEU-Kapazitäten

Artikel 9 Haftung und Schadenersatz

Artikel 10 Zertifizierungs- und Registrierungsbestimmungen

Artikel 11 Geschätzte Gesamtkosten der rescEU-Kapazitäten zur Waldbrandbekämpfung aus der Luft

Artikel 12 Förderfähige operative Kosten

Artikel 13