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Regelwerk, EU 2019, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 der Kommission

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 315 vom 05.12.2019 S. 285, ber. 2020 L 50 S. 26, ber. 2021 L 65 S. 88 A;
VO (EU) 2021/341 - ABl. L 68 vom 26.02.2021 S. 108 Inkrafttreten Gültig)


Neufassung -Ersetzt VO (EU) 1015/2010

s.: Normenübersicht / Normen zur VO (EU) 1015/2010,Beschl. (EU) 2021/936

Hinweis: Reglungen zur Umsetzung der RL 2009/125/EG "Ökodesign-Richtlinie"

Die Europäische Kommission -

gestützt auf Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach der Richtlinie 2009/125/EG sollte die Kommission Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (im Folgenden "Ökodesign") energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegen, die in der Union ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen, erhebliche Umweltauswirkungen und ein erhebliches Potenzial für gestaltungsbedingte Verbesserungen ihrer Umweltverträglichkeit ohne übermäßig hohe Kosten aufweisen.

(2) Die Mitteilung COM(2016) 773 der Kommission 2 mit dem gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2009/125/EG erstellten Ökodesign-Arbeitsprogramm enthält die Prioritäten für die Arbeit in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung im Zeitraum 2016-2019. Im Ökodesign-Arbeitsprogramm werden die energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen genannt, die bei der Durchführung von Vorstudien und der anschließenden Verabschiedung von Durchführungsmaßnahmen sowie bei der Überarbeitung der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 der Kommission 3, der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission 4 und der Richtlinie 96/60/EG der Kommission 5 vorrangig behandelt werden sollen.

(3) Durch die Maßnahmen des Arbeitsprogramms könnte der jährliche Endenergieverbrauch den Schätzungen zufolge bis 2030 um mehr als 260 TWh gesenkt werden, was im Jahr 2030 einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um rund 100 Mio. Tonnen jährlich entspricht. Zu den im Arbeitsprogramm genannten Produktgruppen gehören auch Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner, deren jährlicher Strom- und Wasserverbrauch den Schätzungen zufolge bis 2030 um 2,5 TWh (was einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 0,8 Mio. t CO2-Äquivalent/Jahr entspräche) bzw. 711 Mio. m3 verringert werden könnte.

(4) Die Kommission hat in ihrer Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen festgelegt, und gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung sollte die Kommission die Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts überprüfen.

(5) Die Kommission hat die Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 überprüft und dabei die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern sowie das tatsächliche Nutzerverhalten analysiert. Die Überprüfung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten und anderen interessierten Kreisen aus der Union und Drittländern durchgeführt. Die Ergebnisse der Überprüfung wurden veröffentlicht und dem gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2009/125/EG eingesetzten Konsultationsforum vorgelegt.

(6) Die Überprüfung hat ergeben, dass die Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen überarbeitet und Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschtrockner festgelegt werden müssen. Die Anforderungen betreffen den Verbrauch wesentlicher Ressourcen wie Energie und Wasser. Zudem müssen Anforderungen an die Ressourceneffizienz, etwa in Bezug auf die Reparierbarkeit und Wiederverwertbarkeit, eingeführt werden.

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(Stand: 23.11.2023)

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