Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/2072
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Liste der Unionsquarantäneschädlinge

Artikel 4 Liste der Schutzgebiete und der jeweiligen Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge

Artikel 5 Liste der unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschädlinge und der spezifischen zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen mit Kategorien und Schwellenwerten

Artikel 6 Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPs auf spezifischen zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen

Artikel 7 Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, deren Einführen aus bestimmten Drittländern in die Union verboten ist

Artikel 8 Liste der aus Drittländern oder dem Gebiet der Union stammenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände und der entsprechenden besonderen Anforderungen an ihr Einführen in das Gebiet der Union bzw. ihre Verbringung innerhalb des Gebiets der Union

Artikel 9 Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, deren Einführen in bestimmte Schutzgebiete verboten ist

Artikel 10 Liste der in Schutzgebiete einzuführenden oder innerhalb von Schutzgebieten zu verbringenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände sowie der entsprechenden besonderen Anforderungen an Schutzgebiete

Artikel 11 Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände mit den entsprechenden Ursprungs- oder Versanddrittländern, für die Pflanzengesundheitszeugnisse benötigt werden

Artikel 12 Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, für deren Einführen aus bestimmten Ursprungs- oder Versanddrittländern in ein Schutzgebiet ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt wird

Artikel 13 Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, für deren Verbringung innerhalb des Gebiets der Union ein Pflanzenpass benötigt wird

Artikel 14 Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, für deren Einführen in bestimmte Schutzgebiete und Verbringung innerhalb dieser Gebiete ein Pflanzenpass mit der Kennzeichnung "PZ" benötigt wird

Artikel 15 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 690/2008

Artikel 16 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019

Artikel 17 Übergangsmaßnahmen

Artikel 18 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I Begriffsbestimmungen gemäß Artikel 2 Absatz 1
Teil A
Liste von Begriffen
Teil B
Liste der Richtlinien und Anhänge
Anhang II Liste der Unionsquarantäneschädlinge mit dem jeweiligen EPPO-Code
Teil A

SCHÄDLINGE, DEREN AUFTRETEN IM GEBIET DER UNION NICHT FESTGESTELLT WURDE

1. Bakterien
2. Pilze und Oomyzeten
3. Insekten und Milben
4. Nematoden
5. Parasitäre Pflanzen
6. Viren, Viroide und Phytoplasmen
Teil B

Schädlinge, die Bekanntermaßen im Gebiet der Union auftreten

1. Bakterien
2. Pilze und Oomyzeten
3. Insekten und Milben
4. Weichtiere
5. Nematoden
6. Viren, Viroide und Phytoplasmen
Anhang III Liste der Schutzgebiete und der jeweiligen Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge mit dem jeweiligen Code
a) Bakterien
b) Pilze und Oomyzeten
c) Insekten und Milben
d) Viren, Viroide und Phytoplasmen
Anhang IV Liste der unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschädlinge (RNQPS) und der spezifischen zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen mit Kategorien und Schwellenwerten gemäß Artikel 5
Teil A
RNQPS bei Futterpflanzensaatgut
Teil B
RNQPS bei Getreidesaatgut
Nematoden
Pilze
Teil C
RNQPS bei Vermehrungsgut von Reben
Bakterien
Insekten und Milben
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
Teil D
RNQPS bei Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen und anderen zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen zu Zierzwecken
Bakterien
Pilze und Oomyzeten
Insekten und Milben
Nematoden
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
Teil E
RNQPs betreffend forstliches Vermehrungsgut, außer Saatgut
Pilze und Oomyzeten
Teil F
RNQPS bei Gemüsesaatgut
Bakterien
Insekten und Milben
Nematoden
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
Teil G
RNQPS bei Pflanzkartoffeln
Teil H
RNQPS bei Saatgut von Öl- und Faserpflanzen
Pilze und Oomyzeten
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
Teil I
RNQPS bei Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial, außer Saatgut
Bakterien
Pilze und Oomyzeten
Nematoden
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
Teil J
RNQPS bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung
Bakterien
Pilze und Oomyzeten
Insekten und Milben
Nematoden
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
Teil K
RNQPS bei Saatgut von Solanum tuberosum L.
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
Teil L
RNQPS bei zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen von Humulus lupulus, außer Saatgut
Pilze und Oomyzeten
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
Teil M
RNQPs betreffend Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung von Actinidia Lindl., außer Saatgut
Anhang V Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf spezifischen zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen
Teil A
Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf Futterpflanzensaatgut
1. Feldbesichtigung
2. Beprobung und Untersuchung von Futterpflanzensaatgut
3. Zusätzliche Maßnahmen bei bestimmten Pflanzenarten
Teil B
Maßnahmen in Bezug auf Getreidesaatgut
1. Feldbesichtigung
Pilze und Oomyzeten
Nematoden
2. Beprobung und Untersuchung von Getreidesaatgut
3. Zusätzliche Maßnahmen bei Saatgut von Oryza sativa L.
Teil C
Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen und anderen zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen zu Zierzwecken
Bakterien
Pilze und Oomyzeten
Insekten und Milben
Nematoden
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
Teil D
Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf forstlichem Vermehrungsgut, außer Saatgut
Pilze und Oomyzeten
Teil E
Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf Gemüsesaatgut
Bakterien
Insekten und Milben
Nematoden
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
Teil F
Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf Pflanzkartoffeln
Teil G
Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf Saatgut von Öl- und Faserpflanzen
1. Feldbesichtigung
Pilze und Oomyzeten
2. Beprobung und Untersuchung von Saatgut von Öl- und Faserpflanzen
3. Zusätzliche Maßnahmen bei Saatgut von Öl- und Faserpflanzen
Teil H
Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial, außer Samen
Bakterien
Pilze und Oomyzeten
Nematoden
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
Teil I
Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf Saatgut von Solanum tuberosum L.
Teil J
Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen von Humulus lupulus L., außer Samen
Pilze
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
Teil K
Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPs auf Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung von Actinidia Lindl., außer Saatgut
Bakterien
Anhang VI Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, deren Einführen aus bestimmten Drittländern in die Union verboten ist
Anhang VII Liste der aus Drittländern stammenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände und der entsprechenden besonderen Anforderungen an ihr Einführen in das Gebiet der Union
Anhang VIII Liste der aus dem Gebiet der Union stammenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände und der entsprechenden besonderen Anforderungen an ihre Verbringung innerhalb des Gebiets der Union
Anhang IX Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, deren Einführen in bestimmte Schutzzonen verboten ist
Anhang X Liste der in Schutzgebiete einzuführenden oder innerhalb von Schutzgebieten zu verbringenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände sowie der entsprechenden besonderen Anforderungen an Schutzgebiete
Anhang XI Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, für deren Einführen in das Gebiet der Union ein Pflanzengesundheitszeugnis bzw. kein solches Zeugnis benötigt wird
Teil A
Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände mit den entsprechenden Ursprungs- oder Versanddrittländern, für deren Einführen in das Gebiet der Union gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt wird
1. Verschiedenes
2. Allgemeine Kategorien
3. Pflanzenteile, außer Früchte und Samen, von:
4. Pflanzenteile, außer Früchten, aber mit Samen, von:
5. Früchte von:
6. Blumen, geschnitten, von:
7. Knollen von:
8. Samen von:
9. Gemüsesamen von:
10. Öl- und Faserpflanzensamen von:
11. Lose Rinde von:
12. Holz
13. Pflanzen von Asparagus officinalis L.
Teil B
Liste der KN-Codes von Pflanzen und der jeweiligen Ursprungs- oder Versandrittländer, für deren Einführen in das Gebiet der Union segemäß Artikel 73 der Verordnung (EU) 2016/2031 ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt wird
Teil C
Liste der Pflanzen mit den entsprechenden Ursprungs- oder Versanddrittländern, für deren Einführen in das Gebiet der Union kein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt wird
Anhang XII Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, für deren Einführen aus bestimmten Ursprungs- oder Versanddrittländern in eine Schutzzone ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt wird
1. Pflanzen von
2. Pflanzenteile von
3. Pflanzenteile, außer Früchte und Samen, von
4. Samen von
5. Samen und Früchte (Samenkapseln) von
6. Holz
7. Rinde
8. Andere
Anhang XIII Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, für deren Verbringung innerhalb des Gebiets der Union ein Pflanzenpass benötigt wird
Anhang XIV Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, für deren Einführen in bestimmte Schutzgebiete und Verbringung innerhalb dieser Gebiete ein Pflanzenpass mit der Kennzeichnung "PZ" benötigt wird