umwelt-online: Delegierte Verordnung (EU) 2019/2199 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (2)

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1C Werkstoffe und Materialien

Technische Anmerkung:

Metalle und Legierungen:

Soweit in einzelnen Nummern nichts Gegenteiliges angegeben ist, umfassen im Sinne der Nummern 1C001 bis 1C012 die Begriffe 'Metalle' und 'Legierungen' folgende Roh- und Halbzeugformen:

Rohformen:

Anoden, Kugeln, Barren (einschließlich Kerbbarren und Drahtbarren), Knüppel, Blöcke, Walzplatten, Briketts, Klumpen, Kathoden, Kristalle, Würfel, Kokillen, Körner, Granalien, Brammen, Kügelchen, Masseln, Pulver, Ronden, Schrot, Platten, Rohlinge, Schwamm, Stangen.

Halbzeugformen (auch überzogen, plattiert, gebohrt oder gestanzt):

  1. Geformte oder bearbeitete Materialien, hergestellt durch Walzen, Ziehen, Strangpressen, Schmieden, Schlagstrangpressen, Pressen, Granulieren, Pulverisieren und Mahlen, wie folgt: Winkel, U-Profile, Ronden, Scheiben, Staub, Schuppen, Folien und Blattmetall, Schmiedestücke, Platten, Pulver, Press- und Stanzstücke, Bänder, Ringe, Stäbe (einschließlich nicht umhüllter Schweißstäbe, Drahtstangen und Walzdraht), Profile aller Art, Formstücke, Bleche, Streifen, Rohre und Röhren (einschließlich solcher mit runden, quadratischen oder sonstigen Querschnitten), gezogener oder stranggepresster Draht.
  2. Gussmaterialien, hergestellt durch Gießen in Sand, Kokillen, Formen aus Metall, Gips oder anderen Materialien, einschließlich Druckguss, Sintererzeugnissen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen.

Der Kontrollzweck darf nicht unterlaufen werden durch die Ausfuhr von nicht gelisteten, angeblich fertigen Formen, die in Wirklichkeit aber Roh- oder Halbzeugformen darstellen.

1C001 Werkstoffe oder Materialien, besonders entwickelt zur Absorption elektromagnetischer Strahlung, oder eigenleitfähige Polymere wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C101.
  1. Werkstoffe oder Materialien für die Absorption von Frequenzen größer als 2 × 108 Hz und kleiner als 3 × 1012 Hz;

    Anmerkung 1: Unternummer 1C001a erfasst nicht:

    1. Absorptionsmittel (absorber) aus haarförmigen natürlichen oder synthetischen Fasern mit nichtmagnetischen Einlagerungen für die Absorption,
    2. Absorptionsmittel (absorber) mit nichtebener Einfallfläche, einschließlich Pyramiden, Kegeln, Keilen und gefalteten Oberflächen, die keinen Magnetverlust haben,
    3. ebene Absorptionsmittel (absorber) mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. hergestellt aus einem der folgenden Materialien:
        1. Schaumkunststoffen (biegsam oder nichtbiegsam) mit eingelagertem Kohlenstoff oder organischen Werkstoffen einschließlich Bindemitteln, mit Rückstrahlung (Echo) größer als 5 % im Vergleich zu Metall über eine Bandbreite größer als ± 15 % der Mittenfrequenz der einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen größer als 450 K (177 °C) zu widerstehen,oder
        2. keramischen Werkstoffen mit Rückstrahlung (Echo) größer als 20 % im Vergleich zu Metall über eine Bandbreite größer als ± 15 % der Mittenfrequenz der einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen größer als 800 K (527 °C) zu widerstehen,

        Technische Anmerkung:

        Probekörper für Absorptionstests gemäß Anmerkung: 1.c.1 zu Unternummer 1C001a sollten ein Quadrat der Seitenlänge von mindestens 5 Wellenlängen der Mittenfrequenz bilden und in das Fernfeld des abstrahlenden Teils gegeben werden.


      2. Zugfestigkeit kleiner als 7 x 106 N/m2und
      3. Druckfestigkeit kleiner als 14 x 106 N/m2
    4. ebene Absorptionsmittel aus gesintertem Ferrit mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. spezifische Dichte größer als 4,4und
      2. maximale Betriebstemperatur 548 K (275 °C).
    5. ebene Absorptionsmittel, die keinen Magnetverlust haben und aus 'offenporigem Schaumkunststoff' mit einer Dichte kleiner/gleich 0,15 g/cm3 hergestellt sind.

      Technische Anmerkung:

      "Offenporiger Schaumkunststoff" ist ein flexibles und poröses Material, dessen innere Struktur zur Atmosphäre offen ist."Offenporiger Schaumkunststoff" wird auch als retikulierter Schaumstoff bezeichnet.

      Anmerkung 2: Für Absorptionszwecke benutzte magnetische Stoffe, die in Farben enthalten sind, bleiben von Unternummer 1C001a erfasst.

  2. Werkstoffe oder Materialien, nicht transparent für sichtbares Licht und besonders konstruiert für die Absorption im nahen Infrarotbereich für Wellenlängen größer als 810 nm und kleiner als 2.000 nm (Frequenzen größer als 150 THz und kleiner als 370 THz);
    Anmerkung: Unternummer 1C001b erfasst nicht Materialien, besonders entwickelt oder formuliert für eine der folgenden Verwendungen:
    1. 'Laser'markierung von Polymeren oder
    2. 'Laser'schweißen von Polymeren.
  3. eigenleitfähige polymere Werkstoffe oder Materialien mit einer 'elektrischen Volumenleitfähigkeit' größer als 10.000 S/m (Siemens pro m) oder einem 'Schicht-/Oberflächenwiderstand' kleiner als 100 Ohm/Flächenquadrat, auf der Grundlage eines oder mehrerer der folgenden Polymere:
    1. Polyanilin,
    2. Polypyrrol,
    3. Polythiophen,
    4. Polyphenylenvinylen oder
    5. Polythienylenvinylen.

    Anmerkung: Unternummer 1C001c erfasst nicht Materialien in flüssiger Form.

    Technische Anmerkung:

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(Stand: 15.07.2021)

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