Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2020, Außenwirtschaft/Sanktionen - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1114 des Rates vom 23. Juli 2020 zur Billigung von Änderungen der Geschäftsordnung von Eurojust

(ABl. L 244 vom 29.07.2020 S. 13)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5,

gestützt auf die am 20. Dezember 2019 angenommene Geschäftsordnung von Eurojust 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/1727 und Artikel 18 der Geschäftsordnung von Eurojust (im Folgenden "Geschäftsordnung") kann das Kollegium von Eurojust (im Folgenden "Kollegium") die Geschäftsordnung auf Vorschlag des Verwaltungsrats oder eines Drittels der Mitglieder des Kollegiums nach dem gleichen Verfahren wie für ihre Annahme ändern. Solche Änderungen der Geschäftsordnung sind vom Rat im Wege von Durchführungsrechtsakten zu billigen.

(2) Das Kollegium hat am 14. Juli 2020 Änderungsentwürfe zur Geschäftsordnung gemäß Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/1727 gebilligt.

(3) Die Änderungen der Geschäftsordnung sollten vom Rat gebilligt werden.

(4) Dänemark ist durch die Verordnung (EU) 2018/1727 nicht gebunden und beteiligt sich daher nicht an der Annahme und Anwendung des vorliegenden Beschlusses zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1727.

(5) Irland ist durch die Verordnung (EU) 2018/1727 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme und Anwendung des vorliegenden Beschlusses zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1727.

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die diesem Beschluss beigefügten Änderungen der Geschäftsordnung von Eurojust werden gebilligt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 23. Juli 2020.

1) ABl. L 295 vom 21.11.2018 S. 138.

2) ABl. L 50 vom 24.02.2020 S. 1.

.

Änderungen an der Geschäftsordnung von Eurojust Anlage

Das Kollegium von Eurojust -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 85,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates 1 (im Folgenden "Eurojust-Verordnung"), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5,

gestützt auf die vom Rat am 19. Dezember 2019 mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2250 2 gebilligte und vom Kollegium am 20. Dezember 2019 angenommene Geschäftsordnung von Eurojust 3 (im Folgenden "Geschäftsordnung"), insbesondere auf die Artikel 2, 3, 5 und 18,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 5 Absatz 5 der Eurojust-Verordnung und Artikel 18 der Geschäftsordnung kann das Kollegium die Geschäftsordnung auf Vorschlag des Verwaltungsrats oder eines Drittels der Mitglieder des Kollegiums nach dem gleichen Verfahren wie für ihre Annahme ändern. Für jede Änderung dieser Geschäftsordnung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Kollegiums erforderlich. Kommt eine Zweidrittelmehrheit nicht zustande, so wird die Entscheidung in der nächsten Sitzung des Kollegiums mit einfacher Mehrheit getroffen.

Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie haben die Mitgliedstaaten eine Reihe von außerordentlichen Vorsorge- und Eindämmungsmaßnahmen getroffen. Diese Maßnahmen haben es den Mitgliedern des Kollegiums sehr schwer oder unmöglich gemacht, bei den Sitzungen des Kollegiums in den Räumlichkeiten von Eurojust oder an einem anderen Ort physisch anwesend zu sein. Dies wiederum hat es schwierig gemacht, das in Artikel 6

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 05.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion