Regelwerk, EU 2020

2020/1169 - UN-Regelung Nr. 25
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1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Antrag auf Genehmigung

4. Kennzeichnungen

5. Genehmigung

6. Allgemeine Vorschriften

7. Prüfungen
7.1. Bestimmung des Bezugspunktes (H-Punkt) des Sitzes, in den die Kopfstütze einbezogen ist
7.2. Bestimmung der Höhe der Kopfstütze
7.3. Bestimmung der Breite der Kopfstütze (siehe Anhang 4 Abb. 2 dieser Regelung).
7.4. Bestimmung der Wirksamkeit der Einrichtung
7.5. Bestimmung des Abstands "a" der Kopfstützenzwischenräume (siehe Anhang 7 dieser Regelung)

8. Übereinstimmung der Produktion

9. Massnahmen bei Abweichungen in der Produktion

10. Änderung des Kopfstützentyps und Erweiterung der Genehmigung

11. Anweisungen

12. Endgültige Einstellung der Produktion

13. Übergangsbestimmungen

14. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden

Anhang 1 Mitteilung

Anhang 2 Anordnungen der Genehmigungszeichen

Anhang 3 Verfahren zur Bestimmung des H-Punktes und des tatsächlichen Rumpfwinkels für Sitzplätze in Kraftfahrzeugen

Anhang 4 Bestimmung der Höhe und Breite der Kopfstütze
Abbildung 1 Höhe
Abbildung 2

Anhang 5 Bezugslinien und Messungen während der Prüfungen

Anhang 6 Prüfverfahren zur Bestimmung der Energieaufnahme
1. Aufbau, Prüfvorrichtung, Geräte zur Aufzeichnung der Messwerte und Verfahren
1.1. Einbau
1.2. Prüfvorrichtung
1.3. Geräte zur Aufzeichnung der Messwerte
1.4. Prüfverfahren
2. Ergebnisse
3. Gleichwertige Verfahren

Anhang 7