Regelwerk, EU 2020

VO (EU) 2020/1231
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Artikel 1 Format und Anweisungen für den Jahresbericht zu den Ergebnissen der Erhebungen

Artikel 2 Format für die Mehrjahresprogramme für Erhebungen und praktische Modalitäten für die Anwendung der Elemente auf spezifische Schädlingsrisiken

Artikel 3 Inkrafttreten

Anhang I Format und Anweisungen für den Jahresbericht über die Erhebungen gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2016/2031

Teil I
Allgemeine Informationen über die Ergebnisse der Erhebungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a

Teil II
Format und Anweisungen für die Darstellung der Ergebnisse der Erhebungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b

1. Elemente des Jahresberichts über Unionsquarantäneschädlinge und Schädlinge, die den Maßnahmen der Artikel 29 und 30 der Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen, in Gebieten, in denen diese Schädlinge - soweit bekannt - nicht auftreten

1.1. Meldebogen

1.2. Anweisungen zum Ausfüllen des Meldebogens

2. Elemente des Jahresberichts über die jährlichen Ergebnisse statistisch basierter Erhebungen zu Unionsquarantäneschädlingen in Gebieten, in denen die Schädlinge - soweit bekannt - nicht aufgetreten sind (anwendbar, wenn statistisch basierte Erhebungen durchgeführt wurden)

2.1. Meldebogen

2.2. Anweisungen zum Ausfüllen des Meldebogens

Teil III
Elemente des Jahresberichts betreffend die Zusammenfassung der Ergebnisse der Erhebungen und die Aktualisierung des Schädlingsstatus der mit der Erhebung erfassten Schädlinge gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c

Anhang II Format für die in Artikel 23 der Verordnung (EU) 2016/2031 vorgesehenen Mehrjahresprogramme für Erhebungen und praktische Modalitäten für die Anwendung der in diesem Artikel genannten Elemente

Teil I
Allgemeine Informationen gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a

1. Meldebogen

2. Praktische Modalitäten

Teil II
Meldebögen für die Mehrjahresprogramme für Erhebungen gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b

1. Elemente des Mehrjahresprogramms für Erhebungen zu Unionsquarantäneschädlingen und Schädlingen, die den Maßnahmen der Artikel 29 und 30 der Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen, in Gebieten, in denen diese Schädlinge - soweit bekannt - nicht auftreten

1.1. Meldebogen

1.2. Praktische Modalitäten

2. Elemente des Mehrjahresprogramms für Erhebungen betreffend statistisch basierte Erhebungen zu Unionsquarantäneschädlingen und Schädlingen, die den Maßnahmen der Artikel 29 und 30 der Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen, in Gebieten, in denen diese Schädlinge - soweit bekannt - nicht auftreten (anwendbar, wenn statistisch basierte Erhebungen durchgeführt werden)

2.1 Meldebogen

2.2. Praktische Modalitäten