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Regelwerk, EU 2020, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1578 des Rates vom 29. Oktober 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/1755 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi

(ABl. L 362 vom 30.10.2020 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/1755 des Rates vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 4,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 1. Oktober 2015 die Verordnung (EU) 2015/1755 angenommen.

(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollten die Angaben zu zwei natürlichen Personen in Anhang I der Verordnung (EU) 2015/1755 geändert werden.

(3) Anhang I der Verordnung (EU) 2015/1755 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2015/1755 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 29. Oktober 2020.

1) ABl. L 257 vom 02.10.2015 S. 1.

.

Anhang

In Anhang I der Verordnung (EU) 2015/1755 erhalten die Einträge 1 und 2 unter der Überschrift "Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 2" folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Gründe für die Benennung
"1. Godefroid BIZIMANA Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 23.4.1968

Geburtsort: Nyagaseke, Mabayi, Cibitoke

Besitzt die burundische Staatsangehörigkeit.

Reisepass-Nr.: DP0001520

"Chargé de missions de la Présidence" und ehemaliger stellvertretender Generaldirektor der Nationalpolizei. Am 31. Dezember 2019 wurde Herr Bizimana zum Polizeipräsidenten befördert. Verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie durch operative Entscheidungen, die zu unverhältnismäßiger Anwendung von Gewalt und zu Maßnahmen gewaltsamer Repression gegen die friedlichen Demonstrationen geführt haben, die am 26. April 2015 nach der Ankündigung der Präsidentschaftskandidatur von Präsident Nkurunziza begonnen haben.
2. Gervais NDIRAKOBUCa alias NDAKUGARIKA Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 1.8.1970

Besitzt die burundische Staatsangehörigkeit.

Reisepass-Nr.: DP0000761

Seit Juni 2020 Minister für Inneres, Gemeinschaftsentwicklung und öffentliche Sicherheit. Ehemaliger Kabinettschef der Präsidialverwaltung ("Présidence"); verantwortlich für Angelegenheiten in Bezug auf die Nationalpolizei von Mai 2013 bis November 2019 und ehemaliger Generaldirektor des Nationalen Nachrichtendienstes von November 2019 bis Juni 2020. Verantwortlich für die Behinderung der Suche nach einer politischen Lösung in Burundi durch die Erteilung von Anweisungen, die zu unverhältnismäßiger Anwendung von Gewalt, Gewalthandlungen, Repressionen und Verletzungen internationaler Menschenrechte gegen die Teilnehmer an den Demonstrationen geführt haben, die ab dem 26. April 2015 nach der Ankündigung der Präsidentschaftskandidatur von Präsident Nkurunziza stattgefunden haben, so auch am 26., 27. und 28. April 2015 in den Bezirken Nyakabiga und Musaga in der Provinz Bujumbura."


ENDE

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