Regelwerk, EU 2020

2020/1597 - UN-Regelung Nr. 152
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Einleitung

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Antrag auf Genehmigung

4. Genehmigung

5. Vorschriften
5.1. Allgemeine Anforderungen
5.2. Besondere Anforderungen
5.3. Abbruch durch den Fahrzeugführer
5.4. Manuelle Deaktivierung
5.5. Warnanzeige
5.6. Vorschriften für die regelmäßige technische Überwachung
6. Prüfverfahren
6.1. Prüfbedingungen
6.2. Fahrzeugbedingungen
6.3. Prüfaufprallziele
6.4. Warn- und Aktivierungsprüfung mit stationärem Fahrzeugaufprallziel
6.5. Warn- und Aktivierungsprüfung mit Fahrzeugaufprallziel in Bewegung
6.6. Warn- und Aktivierungsprüfung mit Fußgängeraufprallziel
6.7. (vorbehalten)
6.8. Prüfung der Fehlererkennung
6.9. Deaktivierungsprüfung
6.10. Robustheit des Systems

7. Änderungen des Fahrzeugtyps und Erweiterung der Genehmigung

8. Übereinstimmung der Produktion

9. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion

10. Endgültige Einstellung der Produktion

11. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden

12. Übergangsvorschriften

Anhang 1 Mitteilung

Anhang 2 Anordnungen der Genehmigungszeichen

Anhang 3 Spezielle Vorschriften für die Sicherheitsaspekte elektronischer Steuersysteme
1. Allgemeines
2. Begriffsbestimmungen
3. Dokumentation
4. Verifikation und Prüfung
5. Berichterstattung durch den technischen Dienst
Anlage 1 Musterbewertungsformular für elektronische Systeme
Anlage 2 Fehlreaktionsprüfung
1. Fahrzeugaufprallziel
2. Fußgängeraufprallziel