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Regelwerk, EU 2020, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2020/2033 des Rates vom 10. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

(ABl. L 419 vom 11.12.2020 S. 30)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP 1 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo angenommen.

(2) Als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo hat der Rat am 12. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2231 2 angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/2231 wurde der Beschluss 2010/788/GASP geändert, und mit Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP wurden eigenständige restriktive Maßnahmen eingeführt.

(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollten diese Maßnahmen bis zum 12. Dezember 2021 verlängert werden und sollte eine Person aus der Liste in Anhang II jenes Beschlusses gestrichen werden.

(4) Die Begründungen für bestimmte in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP aufgeführte Personen sollten geändert werden.

(5) Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat Folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2010/788/GASP wird wie folgt geändert:

1. Artikel 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"(2) Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten bis zum 12. Dezember 2021. Sie werden gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass ihre Ziele nicht erreicht wurden."

2. Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wird durch den Text im Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 10. Dezember 2020.

1) Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/369/GASP (ABl. L 336 vom 21.12.2010 S. 30).

2) Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336 I vom 12.12.2016 S. 7).

.

- Anhang

" Anhang II
Liste der Personen und Einrichtungen nach Artikel 3 Absatz 2

A. Personen

Name(n) Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste
1 Ilunga KAMPETE alias Gaston Hughes Ilunga Kampete; Hugues Raston Ilunga Kampete.

Geburtsdatum: 24.11.1964

Geburtsort: Lubumbashi, Demokratische Republik Kongo

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

Militärische ID-Nummer: 1-64-86-22311-29

Anschrift: 69, avenue Nyangwile, Kinsuka Mimosas, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo

Geschlecht: männlich

Als Befehlshaber der Republikanischen Garde (GR) bis April 2020 war Ilunga Kampete verantwortlich für die vor Ort eingesetzten Einheiten der GR, die an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren.

Er war auch für die Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen durch die Agenten der GR verantwortlich, wie etwa die gewaltsame Unterdrückung einer Kundgebung der Opposition in Lubumbashi im Dezember 2018.

Seit Juli 2020 ist er als Generalleutnant der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) und Befehlshaber des Militärstützpunkts Kitona in der Provinz Kongo Central weiterhin hochrangiger Soldat. Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.

Ilunga Kampete war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

12.12.2016
2 Gabriel AMISI KUMBA alias Gabriel Amisi Nkumba; "Tango Fort"; "Tango Four"

Geburtsdatum: 28.5.1964

Geburtsort: Malela, Demokratische Republik Kongo

Militärische ID-Nummer: 1-64-87-77512-30

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

Anschrift: 22, avenue Mbenseke, Ma Campagne, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo

Geschlecht: männlich

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