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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2021/481 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

(ABl. LI 99 vom 22.03.2021 S. 25)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 7. Dezember 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1999 angenommen.

(2) In der Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union zur weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte vom 8. Dezember 2020 haben die Union und ihre Mitgliedstaaten ihr starkes Bekenntnis für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der Welt bekräftigt. Die weltweite Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte unterstreicht die Entschlossenheit der Union, ihre Rolle bei der Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit zu stärken. Es ist ein strategisches Ziel der Union, dass alle Menschen in den tatsächlichen Genuss der Menschenrechte kommen. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sind Grundwerte der Union und ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

(3) Am 2. März 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/372 2 angenommen, mit dem vier russische Personen benannt wurden, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland, einschließlich willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen, sowie für die weitverbreitete und systematische Unterdrückung des Rechts auf friedliche Versammlung und der Vereinigungsfreiheit sowie der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung verantwortlich sind.

(4) Die Union ist weiterhin äußerst besorgt über die schweren Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in unterschiedlichen Teilen der Welt - wie Folter, außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Zwangsarbeit -, die von Einzelpersonen und Organisationen in China, der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK), Libyen, Eritrea, Südsudan und Russland begangen werden.

(5) In diesem Zusammenhang sollten 11 Personen und vier Organisationen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(6) Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Der vorliegende Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 22. März 2021.

1) ABl. L 410 I vom 07.12.2020 S. 13.

2) Beschluss (GASP) 2021/372 des Rates vom 2. März 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (ABl. L 71 I vom 02.03.2021 S. 6).

.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird wie folgt geändert:

1. Die Liste der natürlichen Personen unter Abschnitt A."Natürliche Personen" wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift der zweiten Spalte ("Namen (Transliteration der russischen Schreibweise)") wird durch "Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet)" ersetzt;

b) die Überschrift der dritten Spalte ("Namen (russische Schreibweise)") wird durch "Namen" ersetzt;

c) Folgendes wird angefügt:

Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet) Namen Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste
"5. ZHU Hailun
(chinesische Schreibweise)
Position(en): Ehemaliger stellvertretender Leiter des 13. Volkskongresses des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang (Xinjiang Uyghur Autonomous Region - XUAR)

Geburtsdatum: Januar 1958

Geburtsort: Lianshui, Jiangsu (China)

Staatsangehörigkeit: chinesisch

Geschlecht: männlich

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