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| Anhang XXVII |
Tabelle EU-SECA - Qualitative Offenlegungspflichten in Bezug auf Verbriefungspositionen
Frei formatierbare Textfelder für die Offenlegung qualitativer Elemente.
| Rechtsgrundlage | Zeilen- nummer |
Qualitative Informationen - Freies Format |
| Artikel 449 Buchstabe a CRR | a) | Beschreibung der Verbriefungs- und Wiederverbriefungstätigkeiten, einschließlich Risikomanagement- und Investitionszielen der Institute in Verbindung mit diesen Tätigkeiten, ihrer Rolle bei Verbriefungs- und Wiederverbriefungsgeschäften, Angaben dazu, ob sie den Rahmen der einfachen, transparenten und standardisierten Verbriefung (STS-Verbriefung) verwenden, und des Umfangs, in dem sie Verbriefungsgeschäfte nutzen, um das Kreditrisiko der verbrieften Risikopositionen auf Dritte zu übertragen, gegebenenfalls zusammen mit einer gesonderten Beschreibung ihrer Risikotransferpolitik bei synthetischen Verbriefungen. |
| Artikel 449 Buchstabe b CRR | b) | Die Arten von Risiken, die sich für die Institute aus ihren Verbriefungs- und Wiederverbriefungstätigkeiten ergeben, nach Rang der zugrunde liegenden Verbriefungspositionen, wobei zwischen STS-Positionen und Nicht-STS-Positionen sowie zwischen den folgenden Risiken zu unterscheiden ist:
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| Artikel 449 Buchstabe c CRR | c) | Ansätze der Institute zur Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge, die sie auf ihre Verbriefungstätigkeiten anwenden, einschließlich der Arten von Verbriefungspositionen, auf die die einzelnen Ansätze angewandt werden, und einer Unterscheidung zwischen STS-Positionen und Nicht-STS-Positionen. |
| Artikel 449 Buchstabe d CRR | d) | Aufstellung der Verbriefungszweckgesellschaften, die unter eine der folgenden Kategorien fallen, mit einer Beschreibung der Arten von Risikopositionen des Instituts gegenüber diesen Verbriefungszweckgesellschaften, einschließlich Derivatkontrakten:
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| Artikel 449 Buchstabe e CRR | e) | Aufstellung der Rechtsträger, in Bezug auf die die Institute offengelegt haben, dass sie Unterstützung gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 5 geleistet haben. |
| Artikel 449 Buchstabe f CRR | f) | Aufstellung der mit den Instituten verbundenen Rechtsträger, die in Verbriefungen investieren, die von den Instituten begeben wurden, oder die in Verbriefungspositionen investieren, die durch von den Instituten geförderte Verbriefungszweckgesellschaften ausgegeben wurden. |
| Artikel 449 Buchstabe g CRR | g) | Eine Zusammenfassung der Rechnungslegungsmethoden bei Verbriefungstätigkeiten, gegebenenfalls einschließlich einer Unterscheidung zwischen Verbriefungs- und Wiederverbriefungspositionen. |
| Artikel 449 Buchstabe h CRR | h) | Die Namen der ECAI, die bei Verbriefungen in Anspruch genommen werden, und die Arten von Risikopositionen, für die jede einzelne Agentur in Anspruch genommen wird. |
| Artikel 449 Buchstabe i CRR | i) | Gegebenenfalls eine Beschreibung des internen Bemessungsansatzes gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 5, einschließlich der Struktur des internen Bemessungsverfahrens und des Verhältnisses zwischen der internen Bemessung und externen Bonitätsbeurteilungen der gemäß Buchstabe h offengelegten maßgeblichen ECAI, der Kontrollmechanismen für das interne Bemessungsverfahren, einschließlich einer Erörterung von Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Überprüfung des internen Bemessungsverfahrens, der Arten von Risikopositionen, bei denen das interne Bemessungsverfahren zur Anwendung kommt, und der Stressfaktoren, die zur Bestimmung des jeweiligen Bonitätsverbesserungsniveaus zugrunde gelegt werden. |
Meldebogen EU-SEC1 - Verbriefungspositionen im Anlagebuch
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(Stand: 31.03.2026)
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