Regelwerk, EU 2021

VO (EU) 2021/955
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Artikel 1 Veröffentlichung der nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Artikel 2 Veröffentlichung von Informationen über die Gebühren und Entgelte, die die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von AIFM, EuVECA-Verwaltern, EuSEF-Verwaltern und OGAW-Verwaltungsgesellschaften erheben

Artikel 3 Mitteilungen an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 4 Zentrale Kontaktstelle

Artikel 5 Informationen, die für die Einrichtung und das Führen der zentralen Datenbank für den grenzüberschreitenden Vertrieb von AIF und OGAW an die ESMa zu übermitteln sind

Artikel 6 Technische Voraussetzungen für das Funktionieren des Notifizierungsportals der EMSA

Artikel 7 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Mustertext für die Veröffentlichung der nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen für AIF und OGAW

Anhang II Mustertext für die Veröffentlichung der Zusammenfassungen der nationalen Bestimmungen zu den Vertriebsanforderungen für AIF und OGAW

Anhang III Mustertext für die Veröffentlichung der behördlichen Gebühren und Entgelte

Anhang IV Mustertext für die Übermittlung der Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 1 dieser Verordnung

Anhang V Mustertext für die Übermittlung der Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2 dieser Verordnung

Anhang VI Daten, die für die Einrichtung und das Führen der zentralen Datenbank über den grenzüberschreitenden Vertrieb von AIF und OGAW an die Esma zu übermitteln sind

Tabelle 1: Zu meldende Felder

Tabelle 2