Regelwerk, EU 2021

VO (EU) 2021/1933
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Höchstzahl der Heimvögel bei einer Verbringung zu anderen als Handelszwecken

Artikel 3 Kennzeichnung von Heimvögeln

Artikel 4 Vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen für die Verbringung von Heimvögeln zu anderen als Handelszwecken aus einem Gebiet oder Drittland in einen Mitgliedstaat

Artikel 5 Verbringung von Heimvögeln nach Ankunft in der Union

Artikel 6 Ausnahme von den Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe b und des Artikels 5

Artikel 7 Gesundheitsbescheinigung

Artikel 8