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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2021/1965 des Rates vom 11. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

(ABl. L 400 vom 12.11.2021 S. 148)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 13. November 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2074 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela angenommen.

(2) Da die politische, wirtschaftliche, soziale und humanitäre Krise in Venezuela und die Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte untergraben, andauern, hat der Rat am 12. November 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1700 2 angenommen, mit dem die geltenden restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen bis zum 14. November 2021 verlängert wurden.

(3) In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Venezuela hat der Rat am 22. Februar 2021 den Beschluss (GASP) 2021/276 3 angenommen, mit dem 19 Personen benannt wurden.

(4) Der Rat hat die geltenden restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 13 des Beschlusses (GASP) 2017/2074 überprüft. Auf Grundlage dieser Überprüfung sollten die restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen bis zum 14. November 2022 verlängert und die Begründungen für 26 Personen aktualisiert werden.

(5) Diese Maßnahmen ziehen die breite Bevölkerung nicht in Mitleidenschaft und können bei Fortschritten im Hinblick auf die Wiederherstellung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte in Venezuela zurückgenommen werden.

(6) Der Beschluss (GASP) 2017/2074 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 14. November 2022."

2. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 11. November 2021.

1) Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 295 vom 14.11.2017 S. 60).

2) Beschluss (GASP) 2020/1700 des Rates vom 12. November 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 381 vom 13.11.2020 S. 24).

3) Beschluss (GASP) 2021/276 des Rates vom 22. Februar 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 60 I vom 22.02.2021 S. 9).

.

Anhang

In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 erhalten die Einträge 1, 4, 7, 10, 12, 18, 20, 25, 27, 28, 29, 34, 35, 36, 37, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 51, 53 und 55 folgende Fassung:

Name Angaben zur Person Begründung Datum der Aufnahme in die Liste
"1. Néstor Luis REVEROL TORRES Geburtsdatum: 28. Oktober 1964
Geschlecht: männlich

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