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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2193 des Rates vom 13. Dezember 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. LI 445 vom 13.12.2021 S. 4)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen 1, insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 17. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.

(2) Angesichts der Involvierung der Wagner Group, einer in Russland ansässigen privaten militärischen Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, in der Ukraine vertritt der Rat die Ansicht, dass drei Personen in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.

(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Personen werden in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 2021.

1) ABl. L 78 vom 17.03.2014 S. 6.

.

Anhang

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:

Name Angaben zur Identität Gründe Datum der Aufnahme in die Liste
"201. Dimitriy (Dimitry, Dmitri, Dmitry) Valerievich UTKIN
Funktion(en): Gründer und Kommandeur der Wagner Group; Geschäftsführer von Concord Management and Consulting
Dienstgrad: Oberstleutnant (russisches Militär)
Rufzeichen: Vagner/Wagner
Geburtsdatum: 1.6.1970 oder 11.6.1970
ID Wagner Group: M-0209
Geburtsort: Asbest, Oblast Sverdlovsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Anschrift: Pskov, Russische Föderation
Geschlecht: männlich
Dimitriy Utkin, ehemaliger Offizier des russischen Militärgeheimdienstes (GRU), ist Gründer der Wagner Group und verantwortlich für die Koordinierung und Planung von Operationen zur Entsendung von Söldnern der Wagner Group in die Ukraine.
In seiner Führungsposition innerhalb der Wagner Group war er persönlich im Kampfgebiet in der Ukraine anwesend, um die Aktivitäten der Mitglieder der Wagner Group zu koordinieren und zu planen.
Aufgrund seiner Führungsposition ist er deshalb für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedroht haben, verantwortlich und hat diese aktiv durchgeführt.
13.12.2021
202. Denis Yurievich KHARITONOV


Funktion(en): Stellvertretender Regionalleiter der Sektion Astrakhan der Freiwilligenunion des Donezkbeckens; Mitglied der Duma des Oblast Astrakhan; Söldner der Wagner Group
Geburtsdatum: 16.3.1980
Geburtsort: Oblast Astrakhan, Russische SFSR
Staatsangehörigkeit: Russisch
Reisepass-Nr.: 76 2759110
Ausgestellt vom Innenministerium (MWD) 30001
Gültig bis: 10.3.2030
Anschrift: Dorf Ilyinka, Oblast Astrakhan, Russische Föderation
Geschlecht: männlich
Denis Kharitonov ist stellvertretender Regionalleiter der Sektion Astrakhan der Freiwilligenunion des Donezkbeckens, Mitglied der Duma des Oblast Astrakhan und Söldner der Wagner Group.
Er kämpfte im Donezkbecken im separatistischen Steppe-Bataillon, wo er das Kommando über ein Platoon mit einer tragbaren Flugabwehrraketenvorrichtung führte. Er gab zu, dass er im Donezkbecken persönlich einen ukrainischen Hubschrauber und zwei Su-25-Flugzeuge abgeschossen hat.

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