Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2022, Naturschutz - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2022/126 der Kommission vom 7. Dezember 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates um zusätzliche Anforderungen für bestimmte, von den Mitgliedstaaten in ihren GAP-Strategieplänen für den Zeitraum 2023 bis 2027 gemäß der genannten Verordnung festgelegte Interventionskategorien sowie um Vorschriften über den Anteil für den Standard für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standard) Nr. 1

(ABl. L 20 vom 31.01.2022 S. 52 A;
VO (EU) 2023/330 - ABl. L 44 vom 14.02.2023 S. 1 Inkrafttreten rückwirkende Gültigkeit)



Ergänzende Informationen
VO (EU) 2023/1975

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 8, Artikel 13 Absatz 3, Artikel 37 Absatz 5, Artikel 38 Absatz 5, Artikel 39 Absatz 3, Artikel 45 Buchstaben a bis i, Artikel 56 Buchstaben a, b und c und Artikel 84 Buchstaben a und b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EU) 2021/2115 wird ein neuer Rechtsrahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) geschaffen, um deren Beitrag zu den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union dargelegten Zielen der Union zu verbessern. In der genannten Verordnung werden diese im Rahmen der GAP umzusetzenden Ziele der Union weiter ausgeführt und die Interventionskategorien sowie die gemeinsamen Anforderungen der Union für die Mitgliedstaaten festgelegt, wobei den Mitgliedstaaten bei der Gestaltung der in ihren GAP-Strategieplänen vorzusehenden Interventionen jedoch Flexibilität eingeräumt wird.

(2) Um den gemeinschaftlichen Charakter der GAP und des Binnenmarkts zu gewährleisten, wird der Kommission mit der Verordnung (EU) 2021/2115 die Befugnis übertragen, zusätzliche Anforderungen an die Gestaltung der in den GAP-Strategieplänen festzulegenden Interventionen für Direktzahlungen, für bestimmte Agrarsektoren gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 und für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie gemeinsame Vorschriften für diese Bereiche in Bezug auf den Anteil für den Standard für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standard) Nr. 1 zu erlassen. Alle diese zusätzlichen Anforderungen müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer GAP-Strategiepläne, die alle betreffenden Flächen abdecken müssen, berücksichtigt werden, und sollten daher alle in der vorliegenden Verordnung festgelegt werden.

(3) In Bezug auf die von den Mitgliedstaaten in ihren GAP-Strategieplänen festzulegenden Interventionen sollten im Bereich der Direktzahlungen zusätzliche Anforderungen für die Interventionen bei Hanf und Baumwolle festgelegt werden. Die Gewährung der Zahlungen sollte an die Verwendung zertifizierten Saatguts bestimmter Hanfsorten geknüpft werden.

(4) Darüber hinaus sollte das Verfahren zur Bestimmung der Hanfsorten und zur Überprüfung ihres Tetrahydrocannabinolgehalts (THC-Gehalt) gemäß Artikel 4 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2115 festgelegt werden. Die Überprüfung des THC-Gehalts ist notwendig, um die finanziellen Interessen der Union zu schützen, ist aber auch von strategischer Bedeutung für den Schutz der öffentlichen Gesundheit und die Kohärenz mit anderen Rechtsrahmen, insbesondere dem Strafrecht im Bereich des illegalen Drogenhandels und den Zusagen im Rahmen internationaler Verpflichtungen wie dem Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe 3

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 05.10.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion