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Regelwerk, EU 2022, Chemikalien - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/527 der Kommission vom 1. April 2022 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "Professional Ariel S5 Fleckentferner für Weiße Wäsche (Chlorbleiche)"

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 105 vom 04.04.2022 S. 7)


Ergänzende Informationen
Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012)

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 11. Dezember 2018 reichte Procter & Gamble Services Company NV bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden die "Agentur") einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Zulassung eines Biozidprodukts mit der Bezeichnung "Professional Ariel S5 Fleckentferner für Weiße Wäsche (Chlorbleiche)" der Produktart 2 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung ein und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass sich die zuständige Behörde Belgiens bereit erklärt hatte, den Antrag zu bewerten. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-ER045796-14 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.

(2) "Professional Ariel S5 Fleckentferner für Weiße Wäsche (Chlorbleiche)" enthält aus Natriumhypochlorit freigesetztes Aktivchlor als Wirkstoff, der in der Unionsliste zugelassener Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt ist.

(3) Am 25. November 2020 übermittelte die bewertende zuständige Behörde der Agentur gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen ihrer Bewertung.

(4) Am 5. Juli 2021 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eine Stellungnahme 2 mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts "Professional Ariel S5 Fleckentferner für Weiße Wäsche (Chlorbleiche)" und dem endgültigen Bewertungsbericht für das Biozidprodukt.

(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass das Biozidprodukt "Professional Ariel S5 Fleckentferner für Weiße Wäsche (Chlorbleiche)" als "einziges Biozidprodukt" gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe r der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass das Biozidprodukt bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der genannten Verordnung erfüllt.

(6) Am 30. Juli 2021 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts in allen Amtssprachen der Union.

(7) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, eine Unionszulassung für "Professional Ariel S5 Fleckentferner für Weiße Wäsche (Chlorbleiche)" zu erteilen.

(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozid-Produkte

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Procter & Gamble Services Company NV erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0026814-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts "Professional Ariel S5 Fleckentferner für Weiße Wäsche (Chlorbleiche)" gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.

Die Unionszulassung gilt vom 24. April 2022 bis zum 31. März 2032.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 1. April 2022

1) ABl. L 167 vom 27.06.2012 S. 1.

2) Stellungnahme der ECHa vom 16. Juni 2021 zur Unionszulassung für das Biozidprodukt "Professional Ariel S5 Fleckentferner für Weiße Wäsche (Chlorbleiche)" (ECHA/BPC/282/2021). https://echa.europa.eu/it/opinions-on-union-authorisation.

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(Stand: 05.04.2022)

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