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Regelwerk, EU 2022, Lebensmittel - EU Bund

Verordnung (EU) 2022/709 der Kommission vom 6. Mai 2022 über die Nichtzulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 133 vom 10.05.2022 S. 6)



Ergänzende Informationen
Liste über ergänzende VO'en zur Zulassung bzw. Nichtzulassung/Verweigerung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sind gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel verboten, sofern sie nicht von der Kommission im Einklang mit der genannten Verordnung zugelassen und in eine Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen wurden.

(2) Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sieht außerdem vor, dass Lebensmittelunternehmer bei der zuständigen nationalen Behörde eines Mitgliedstaats die Zulassung gesundheitsbezogener Angaben beantragen können. Die zuständige nationale Behörde leitet gültige Anträge an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die "Behörde") weiter.

(3) Nach Erhalt des Antrags informiert die Behörde unverzüglich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission und gibt eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe ab.

(4) Die Kommission entscheidet über die Zulassung der gesundheitsbezogenen Angabe unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Behörde.

(5) Nachdem H. J. Heinz Supply Chain Europe BV einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich Nutrimune und der Immunabwehr gegen Erreger im Magen-Darm-Trakt und in den oberen Atemwegen (Frage Nr. EFSA-Q-2018-00727) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: "Nutrimune unterstützt das Immunsystem zur Abwehr von Krankheitserregern in den oberen Atemwegen und im Magen-Darm-Trakt von Kleinkindern."

(6) Am 15. April 2019 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde 2, die zu dem Schluss gekommen war, dass auf Grundlage der vorgelegten Daten die wissenschaftlichen Belege nicht ausreichen, um einen Kausalzusammenhang zwischen dem Verzehr von Nutrimune (einer pasteurisierten Kuhmagermilch, fermentiert mit Lactobacillus paracasei CBa L74) und der Immunabwehr gegen Erreger im Magen-Darm-Trakt und in den oberen Atemwegen von Kleinkindern herzustellen. Da die Angabe somit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.

(7) Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführte gesundheitsbezogene Angabe wird gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht in die Liste zugelassener Angaben der Europäischen Union aufgenommen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. Mai 2022

1) ABl. L 404 vom 30.12.2006 S. 9.

2) EFSa Journal 2019;17(4):5656.

.

Abgelehnte gesundheitsbezogene Angabe Anhang


Antrag - Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie Angabe Referenznummer der EFSA-Stellungnahme
Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b: gesundheitsbezogene Angabe über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Nutrimune (pasteurisierte Kuhmagermilch, fermentiert mit Lactobacillus paracasei CBa L74) Nutrimune unterstützt das Immunsystem zur Abwehr von Krankheitserregern in den oberen Atemwegen und im Magen-Darm-Trakt von Kleinkindern. Q-2018-00727

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(Stand: 11.05.2022)

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