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Regelwerk, EU 2022, Außenwirtschaft/Sanktionen - EU Bund

Verordnung (EU) 2022/838 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 hinsichtlich der Sicherung, Analyse und Speicherung von Beweismitteln durch Eurojust im Zusammenhang mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten

(ABl. L 148 vom 31.05.2022 S. 1)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 85,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wurde Eurojust eingerichtet, und darin werden ihre Aufgaben, Zuständigkeiten und Funktionen festgelegt.

(2) Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1727 ist Eurojust für die in Anhang I der genannten Verordnung aufgeführten Formen schwerer Kriminalität zuständig, dazu gehören Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1727 ist Eurojust auch für Straftaten im Zusammenhang mit den in Anhang I der genannten Straftaten zuständig.

(3) Am 24. Februar 2022 begann die Russische Föderation einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Es gibt hinreichende Gründe für die Annahme, dass im Zusammenhang mit den derzeitigen Kampfhandlungen in der Ukraine Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verübt werden.

(4) Angesichts der sehr ernsten Lage sollte die Union dringend alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der Ukraine zur Rechenschaft gezogen werden.

(5) Staatsanwaltschaften mehrerer Mitgliedstaaten und der Ukraine haben Ermittlungen zu den Ereignissen in der Ukraine aufgenommen, erforderlichenfalls auch mit der Unterstützung von Eurojust. Am 27. Juni 2016 hat Eurojust eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Ukraine geschlossen. Im Einklang mit dieser Vereinbarung hat die Ukraine einen Verbindungsstaatsanwalt zu Eurojust entsandt, um die Zusammenarbeit zwischen Eurojust und der Ukraine zu erleichtern.

(6) Gemäß dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vom 17. Juli 1998 ist der IStGH befugt, seine Gerichtsbarkeit über Personen auszuüben, die für die darin genannten schwersten Verbrechen von internationalem Belang verantwortlich sind. Die Gerichtsbarkeit des IStGH ergänzt die nationalen Strafgerichtsbarkeiten. Die Anklagebehörde des IStGH hat mitgeteilt, dass sie eine Untersuchung zur Lage in der Ukraine eingeleitet hat.

(7) Aufgrund der Anwendung des Weltrechtsgrundsatzes in mehreren Mitgliedstaaten und der ergänzenden Gerichtsbarkeit des IStGH ist die Koordinierung und der Austausch von Beweismitteln zwischen nationalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden und mit dem IStGH oder anderen Gerichten oder mit zu diesem Zweck eingerichteten Mechanismen von Bedeutung, um eine wirksame Ermittlung und Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten zu gewährleisten, einschließlich jener, die im Kontext der derzeitigen Kampfhandlungen möglicherweise in der Ukraine begangen werden.

(8) Um zu gewährleisten, dass Beweismittel und bewährte Verfahren im Zusammenhang mit der Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten mit zuständigen nationalen Behörden und internationalen Justizbehörden geteilt werden, sollte Eurojust ihre Zusammenarbeit mit Strafgerichten, Gerichten und zu diesem Zweck eingerichteten Mechanismen verstärken, um gegen Verstöße gegen das Völkerrecht vorzugehen. Daher sollte Eurojust eine enge Zusammenarbeit mit dem IStGH und allen anderen Gerichten oder Mechanismen einrichten, die auf die Bekämpfung von gegen den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit gerichtete Straftaten abzielen. Dementsprechend sollte Eurojust Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit des IStGH oder von besonderen Strafgerichten, Gerichten oder Mechanismen in Bezug auf Beweismittel im Zusammenhang mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten erleichtern.

(9) Es besteht die Gefahr, dass Beweismittel im Zusammenhang mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten nicht sicher in dem Hoheitsgebiet, in dem Kampfhandlungen stattfinden, gespeichert werden können. Das ist auch für Beweismittel im Zusammenhang mit den anhaltenden Kampfhandlungen in der Ukraine der Fall. Daher ist es angebracht, eine zentrale Speicherungseinrichtung an einem sicheren Ort einzurichten. Eine zentrale Speicherungseinrichtung könnte auch für Beweismittel erforderlich sein, die von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, internationalen Behörden oder Dritten wie Organisationen der Zivilgesellschaft erhoben wurden, damit die zuständigen nationalen Behörden und internationalen Justizbehörden auf die Beweismittel zugreifen können.

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(Stand: 31.05.2022)

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