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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/1019 des Rates vom 27. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

(ABl. L 170 vom 28.06.2022 S. 78)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP 1 über restriktive Maßnahmen gegen Iran angenommen.

(2) Gemäß Artikel 26 Absatz 3 des Beschlusses 2010/413/GASP hat der Rat die in Anhang II des genannten Beschlusses enthaltene Liste der benannten Personen und Einrichtungen überprüft.

(3) Aufgrund dieser Überprüfung sollten die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in der Liste in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP beibehalten werden, soweit ihre Namen nicht in Anhang VI jenes Beschlusses aufgeführt sind, und 17 Einträge in Anhang II sollten aktualisiert werden.

(4) Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 27. Juni 2022

1) Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP (ABl. L 195 vom 27.07.2010 S. 39).

.

Anhang

Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird wie folgt geändert:

1.Unter der Überschrift " I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen" ersetzen die folgenden Einträge die entsprechenden Einträge in der Liste unter der Unterüberschrift " A. Personen":

Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"8. Ebrahim MAHMUDZADEH Verwaltungsratsvorsitzender von Iran Telecommunications; ehemaliger Geschäftsführer von Iran Electronic Industries (siehe Teil B Nummer 20). Bis September 2020 Generaldirektor der Organisation für soziale Sicherheit der Streitkräfte. Bis Dezember 2020 stellvertretender Verteidigungsminister Irans. 23.6.2008
27. Kamran DANESHJOO (alias DANESHJOU) Ehemaliger Minister für Wissenschaft, Forschung und Technologie. Als Projektmanager von Abschnitt 111 des AMAD-Projekts hat er Unterstützung für proliferationsrelevante nukleare Tätigkeiten Irans bereitgestellt. 1.12.2011"

2. Unter der Überschrift " I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen" ersetzen die folgenden Einträge die entsprechenden Einträge in der Liste unter der Unterüberschrift " B. Einrichtungen":

Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"20. Iran Electronics Industries
(einschließlich aller Niederlassungen) und Tochterunternehmen:
P. O. Box 18575-365, Teheran, Iran Zu hundert Prozent im Eigentum des Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL) (und somit Schwesterfirma von AIO, AvIO und DIO). Aufgabe des Unternehmens ist die Fertigung elektronischer Komponenten für iranische Waffensysteme. 23.6.2008
b) Iran Communications Industries (ICI)
(auch bekannt als Sanaye Mokhaberat Iran; Iran Communication Industries; Iran Communications Industries Group; Iran Communications Industries Co.)
PO Box 19295-4731, Pasdaran Avenue, Teheran, Iran; Alternative Adresse: PO Box 19575-131, 34 Apadana Avenue, Teheran, Iran; Alternative Adresse: Shahid Langary Street, Nobonyad Square Ave, Pasdaran, Teheran

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