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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/1335 des Rates vom 28. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/285/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen

(ABl. L 201 vom 01.08.2022 S. 29)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 31. Mai 2012 den Beschluss 2012/285/GASP 1 angenommen.

(2) Der Rat ist der Auffassung, dass der Titel des Beschlusses 2012/285/GASP geändert werden sollte.

(3) Der Rat ist der Auffassung, dass sieben Personen aus der in Anhang II des Beschlusses 2012/285/GASP enthaltenen Liste der Personen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, und neun Personen aus der in Anhang III des genannten Beschlusses enthaltenen Liste der Personen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, gestrichen werden sollten.

(4) Der Beschluss 2012/285/GASP sollten daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2012/285/GASP wird wie folgt geändert:

1. Der Titel erhält folgende Fassung:

" Beschluss 2012/285/GASP des Rates vom 31. Mai 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau und Aufhebung des Beschlusses 2012/237/GASP".

2. Die Anhänge II und III werden nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. Juli 2022.

1) Beschluss 2012/285/GASP des Rates vom 31. Mai 2012 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen und zur Aufhebung des Beschlusses 2012/237/GASP (ABl. L 142 vom 01.06.2012 S. 36).

.

Anhang

1. In Anhang II des Beschlusses 2012/285/GASP (Liste der Personen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b werden die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen gestrichen:

"1. General Augusto MÁ RIO CÓ

2. General Saya Braia Na NHAPKA

3. Oberst Tomás DJASSI

5. Oberst Celestino de CARVALHO

10. Major Samuel FERNANDES

13. Kommandant (Kriegsmarine) Agostinho Sousa CORDEIRO

15. Leutnant Lassana CAMARÁ".

2. In Anhang III des Beschlusses 2012/285/GASP (Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 2) werden die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen gestrichen:

"6. General Augusto MÁ RIO CÓ

7. General Saya Braia Na NHAPKA

8. Oberst Tomás DJASSI

9. Cranha DANFÁ

10. Oberst Celestino de CARVALHO

14. Tcham Na MAN (alias Namam)

15. Major Samuel FERNANDES

18. Kommandant (Kriegsmarine) Agostinho Sousa CORDEIRO

20. Leutnant Lassana CAMARÁ".


ENDE

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