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Regelwerk, EU 2022, Arbeitsschutz - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1914 der Kommission vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/668 hinsichtlich harmonisierter Normen für persönliche Auftriebsmittel - Schwimmhilfen, Rettungswesten und Zubehörteile

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 261 vom 07.10.2022 S. 60)



Ergänzende Informationen
=> 8. ProdSV  => PSA-DG - PSA-Durchführungsgesetz //  Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6 und Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a,

nach Anhörung des mit Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eingesetzten Ausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang II der Verordnung vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit Schreiben M/031 mit dem Titel "Normungsauftrag an CEN/Cenelec betreffend Normen für persönliche Schutzausrüstungen" beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Entwicklung und Ausarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates 3. Auf der Grundlage des Normungsauftrags M/031 erarbeitete das CEN mehrere neue Normen und überarbeitete eine Reihe bestehender harmonisierter Normen einschließlich der Normen über persönliche Auftriebsmittel.

(3) Am 19. November 2020 lief der Normungsauftrag M/031 aus und wurde durch einen neuen Normungsauftrag gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 der Kommission 4 ersetzt.

(4) Auf der Grundlage des Normungsauftrags M/031 und des Normungsauftrags gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 erarbeiteten das CEN und das Cenelec die neuen harmonisierten Normen EN ISO 12402-2:2020, EN ISO 12402-3:2020 und EN ISO 12402-4:2020 über Rettungswesten, EN ISO 12402-5:2020 über Schwimmhilfen, EN ISO 12402-6:2020 über Rettungswesten und Schwimmhilfen für besondere Einsatzzwecke und EN ISO 12402-8:2020 über Zubehörteile für persönliche Auftriebsmittel.

(5) Im November 2020 erhob Schweden formelle Einwände gegen die harmonisierten Normen EN ISO 12402-2:2020, EN ISO 12402-3:2020 und EN ISO 12402-4:2020, deren Referenzen noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden waren.

(6) Die Normen EN ISO 12402-5:2020, EN ISO 12402-6:2020 und EN ISO 12402-8:2020 sollen in Verbindung mit den Normen EN ISO 12402-2:2020, EN ISO 12402-3:2020 und EN ISO 12402-4:2020 so angewandt werden, dass der Inhalt der Normen EN ISO 12402-2:2020, EN ISO 12402-3:2020 und EN ISO 12402-4:2020 vollständig oder teilweise Anforderungen der Normen EN ISO 12402-5:2020, EN ISO 12402-6:2020 und EN ISO 12402-8:2020 darstellt. Daher wurden die Referenzen der Normen EN ISO 12402-5:2020, EN ISO 12402-6:2020 und EN ISO 12402-8:2020 nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, da EN ISO 12402-2:2020, EN ISO 12402-3:2020 und EN ISO 12402-4:2020 Gegenstand eines formellen Einwands Schwedens waren.

(7) In der Notifizierung nach Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 verweist Schweden auf den vorherigen formellen Einwand, den es im September 2014 gegen die Normen EN ISO 12402-2:2006, EN ISO 12402-3:2006 und EN ISO 12402-4:2006 über Rettungswesten zur Unterstützung der Richtlinie 89/686/EWG erhoben hatte.

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