Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2022, Wasser - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2069 der Kommission vom 30. September 2022 zur Genehmigung eines Antrags der Niederlande auf eine Ausnahmeregelung gemäß der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 6859)
(Nur der niederländische Text ist verbindlich)

(ABl. L 277 vom 27.10.2022 S. 195)



Ergänzende Informationen
Liste über Anträge/zur Gewährung auf Genehmigung zur RL 91/676/EWG

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen 1, insbesondere auf Anhang III Absatz 2 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie 91/676/EWG enthält Vorschriften zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen.

(2) Gemäß Anhang III Absatz 2 der Richtlinie 91/676/EWG müssen Mitgliedstaaten, die beabsichtigen, pro Hektar (ha) mehr als die Menge Dung, die 170 kg Stickstoff enthält, zuzulassen, diese Mengen so festlegen, dass die Erreichung der in Artikel 1 der Richtlinie genannten Ziele nicht beeinträchtigt wird. Lässt ein Mitgliedstaat gemäß Unterabsatz 2 Buchstabe b eine andere Menge zu, so unterrichtet er davon die Kommission, die die Begründung nach dem in Artikel 9 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren prüft.

(3) Mit der Entscheidung 2005/880/EG 2 genehmigte die Kommission die von den Niederlanden beantragte Ausnahmeregelung im Sinne der Richtlinie 91/676/EWG, mit der es Betrieben mit mindestens 70 % Grünland gestattet wurde, Dung aus Weideviehhaltung bis zu einer Höchstmenge von 250 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr auszubringen.

(4) Mit dem Beschluss 2010/65/EU 3 zur Änderung der Entscheidung 2005/880/EG genehmigte die Kommission die von den Niederlanden beantragte Ausnahmeregelung im Sinne der Richtlinie 91/676/EWG dahin gehend, dass es Betrieben mit mindestens 70 % Grünland bis zum 31. Dezember 2013 gestattet wurde, Dung aus Weideviehhaltung bis zu einer Höchstmenge von 250 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr auszubringen.

(5) Mit dem Durchführungsbeschluss 2014/291/EU der Kommission 4, dessen Geltungsdauer am 31. Dezember 2017 endete, wurde den Niederlanden eine Ausnahmeregelung im Sinne der Richtlinie 91/676/EWG genehmigt, nach der Betriebe mit mindestens 80 % Grünland Weideviehdung in einer Höchstmenge ausbringen durften, die bei Betrieben auf den Sand- und Lössböden im Süden und im Zentrum des Landes 230 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr und bei Betrieben auf anderen Böden 250 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr nicht überschritt. 2016 waren von dieser Ausnahmegenehmigung 19.564 landwirtschaftliche Betriebe betroffen, was netto 47 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche der Niederlande entsprach.

(6) Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/820 der Kommission 5, dessen Geltungsdauer am 1. Januar 2020 endete, wurde den Niederlanden eine Ausnahmeregelung im Sinne der Richtlinie 91/676/EWG genehmigt, nach der Betriebe mit mindestens 80 % Grünland Weideviehdung in einer Höchstmenge ausbringen durften, die bei Betrieben auf den Sand- und Lössböden im Süden und im Zentrum des Landes 230 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr und bei Betrieben auf anderen Böden 250 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr nicht überschritt. 2019 waren von dieser Ausnahmegenehmigung 18.818 landwirtschaftliche Betriebe betroffen, was netto 44,7 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche der Niederlande entsprach.

(7) Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1073 der Kommission 6

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 28.10.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion