Regelwerk, EU 2022

2022/2124 - UN-Regelung Nr. 154
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Einleitung

1. Anwendungsbereich
1.1. Anwendungsbereich für Stufe 1A
1.2. Anwendungsbereich für Stufe 1B
2. Abkürzungen
2.1. Allgemeine Abkürzungen
2.2. Chemische Symbole und Abkürzungen
3. Begriffsbestimmungen
3.1. Prüfeinrichtung
Abbildung 1 Bestimmung von Genauigkeit, Präzision und Bezugswert
3.2. Fahrwiderstand auf der Straße und Einstellung des Rollenprüfstands
3.3. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder reinem Verbrennungsmotorantrieb, Hybridelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Fahrzeuge mit alternativem Antrieb
3.4. Antriebsstrang
3.5. Allgemeines
3.6. Partikelmasse/Partikelzahl
3.7. WLTC
3.8. Verfahren
3.9. Verdunstungsemissionen
3.10. On-Board-Diagnosesystem (OBD-System)
3.11. Prüfung mit Korrektur der Umgebungstemperatur (ATCT) (Anhang B6a)
4. Antrag auf Genehmigung
5. Genehmigung
6. Vorschriften und Prüfungen
6.1. Allgemeines
6.2. Prüfverfahren
Tabelle A Anwendung von Prüfvorschriften für die Typgenehmigung und Erweiterungen
6.3. Beschreibung der Prüfung Typ 1 (WLTP)
Tabelle 1A
Tabelle 1B
Tabelle 2 Emissionsgrenzwerte für Prüfung auf Verdunstungsemissionen
Tabelle 3a
Tabelle 3b
Tabelle 4A
Tabelle 4B
7. Änderung und Erweiterung der Typgenehmigung
8. Übereinstimmung der Produktion
Tabelle 8/1 Typ 1 - Anwendbare Anforderungen an die Übereinstimmung der Produktion Typ 1 für unterschiedliche Fahrzeugtypen
Tabelle 8/2 Typ 4 - Anwendbare Anforderungen an die Übereinstimmung der Produktion Typ 4 für unterschiedliche Fahrzeugtypen
Abbildung 8/1 Flussdiagramm des CoP-Prüfverfahrens für die Prüfung Typ 1
9. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion
10. Endgültige Einstellung der Produktion
11. Einleitende Bestimmungen
12. Übergangsbestimmungen
13. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden
Anlage 1 Prüfung Typ 1 Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion für spezielle Fahrzeugtypen
1. Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion in Bezug auf die Grenzwertemissionen bei reinen ICE-Fahrzeugen, nicht extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen
2. Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion hinsichtlich der CO2-Emissionen/Kraftstoffeffizienz bei reinen ICE-Fahrzeugen
3. Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion bei CO2-Emissionen/Kraftstoffeffizienz bei nicht extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen
4. Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion hinsichtlich des Stromverbrauchs von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb
5. Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion von OVC-HEV
Anlage 2 Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion für die Prüfung Typ 1 - statistisches Verfahren
1.
2. Grenzwertemissionen
3. CO2-Emissionen, Kraftstoffeffizienz und Stromverbrauch
3.1. Statistisches Verfahren
3.2. Statistische Auswertung
Anlage 3 Einfahr-Prüfverfahren zur Bestimmung der Einfahrfaktoren
1. Beschreibung des Prüfverfahrens für die Bestimmung der Einfahrfaktoren
2. Nur für Stufe 1B
Anlage 4 Übereinstimmung der Produktion für die Prüfung Typ 4
1.
2. Dichtheitsprüfung
3. Entlüftungsprüfung
4. Spülprüfung
Anlage 5 Einrichtungen zur fahrzeuginternen Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmungen
3. Zu bestimmende, zu speichernde und bereitzustellende informationen
4. Genauigkeit
5. Zugriff auf die von der OBFCM-Einrichtung gelieferten informationen
Anlage 6 Anforderungen für Fahrzeuge, die ein Reagens für ihr Abgasnachbehandlungssystem benötigen
1.
2. Anzeige des Reagensfüllstands
3. Warnsystem für den Fahrer
4. Erkennung eines falschen Reagens
5. Überwachung des Reagensverbrauchs
6. Überwachung von NOx-Emissionen
7. Speicherung von Daten über Fehlfunktionen
8. Fahreraufforderungssystem
9. Informationsanforderungen
10. Betriebsbedingungen des Abgasnachbehandlungssystems
Anhänge