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Regelwerk, EU 2022, Lebensmittel - EU Bund

Verordnung (EU) 2022/2340 der Kommission vom 30. November 2022 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Grüntee-Extrakte, die (-)-Epigallocatechin-3-gallat enthalten

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 310 vom 01.12.2022 S. 7)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln 1, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer ii und Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 kann die Kommission aus eigener Initiative oder anhand der von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben ein Verfahren einleiten, um einen anderen Stoff als ein Vitamin oder einen Mineralstoff oder eine Zutat, die einen anderen Stoff als ein Vitamin oder einen Mineralstoff enthält, in Anhang III der genannten Verordnung aufzunehmen, in dem die Stoffe aufgeführt sind, deren Verwendung in Lebensmitteln verboten oder eingeschränkt ist oder von der Union geprüft wird, wenn dieser Stoff mit einem potenziellen Risiko für die Verbraucher gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 verbunden ist.

(2) Am 12. Oktober 2015 beantragten Norwegen, Schweden und Dänemark bei der Kommission die Einleitung des in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 vorgesehenen Verfahrens aufgrund eines potenziellen Risikos für die Verbraucher in Verbindung mit der Aufnahme von Catechinen, insbesondere von (-)-Epigallocatechin-3-gallat in Grüntee-Extrakten, die bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden.

(3) Der Antrag Norwegens, Schwedens und Dänemarks erfüllte die in den Artikeln 3 und 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 307/2012 der Kommission 2 festgelegten Bedingungen und Anforderungen. Die verfügbaren Informationen, auf die sich der Antrag stützte, umfassten ein wissenschaftliches Gutachten des nationalen Lebensmittelinstituts der Technischen Universität Dänemarks 3 zu Grüntee-Extrakten und eine vom Norwegischen Institut für öffentliche Gesundheit durchgeführte Sicherheitsbewertung zum Gehalt an (-)-Epigallocatechin-3-gallat in Grüntee-Extrakten, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden 4.

(4) Die Kommission ersuchte daher die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 um eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Bewertung der Sicherheit von Grüntee-Catechinen aus allen Lebensmittelquellen.

(5) Grüner Tee wird aus den Blättern von Camellia sinensis (L.) Kuntze ohne Fermentation hergestellt und enthält daher Flavanole, gemeinhin als Catechine bekannt, von denen (-)-Epigallocatechin-3-gallat das wichtigste ist. Grüntee-Catechine können als traditionelle Grüntee-Aufgüsse, rekonstituierte Teegetränke oder als Nahrungsergänzungsmittel mit konzentrierten Grüntee-Extrakten mit sehr unterschiedlichen Gehalten an (-)-Epigallocatechin-3-gallat konsumiert werden.

(6) Am 10. April 2017 veröffentlichte die Behörde einen "Aufruf zur Dateneinreichung" in Bezug auf neue wissenschaftliche Informationen über die Verwendung von Grüntee-Catechinen, um von Interessengruppen dokumentierte Informationen einzuholen, die für die Bewertung dieser Stoffe aus allen Lebensmittelquellen, einschließlich Zubereitungen wie Nahrungsergänzungsmittel und Aufgüsse, relevant sind. Allerdings gingen von Interessengruppen keine Daten über den Gehalt an Catechinen in Grüntee-Extrakten ein, die zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden.

(7) Am 14. März 2018 nahm die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Sicherheit von Grüntee-Catechinen 5 an. Die Behörde kam in der genannten Stellungnahme zu dem Schluss, dass Catechine aus traditionell zubereiteten Grüntee-Aufgüssen und rekonstituierten Getränken mit einer den traditionellen Grüntee-Aufgüssen entsprechenden Zusammensetzung nach dem Konzept der Sicherheitsannahme im Allgemeinen als sicher gelten, sofern die Aufnahme den in den Mitgliedstaaten gemeldeten Aufnahmemengen entspricht. Die durchschnittliche tägliche Aufnahme von (-)-Epigallocatechin-3-gallat durch den Konsum von Grüntee-Aufgüssen liegt zwischen 90 und 300 mg/Tag.

(8) Aus den verfügbaren Daten über die möglichen schädlichen Wirkungen von Grüntee-Catechinen auf die Leber folgerte die Behörde in dieser Stellungnahme auch, dass die Aufnahme von Dosen von 800 mg (-)-Epigallocatechin-3-gallat oder mehr pro Tag in Form eines Nahrungsergänzungsmittels laut klinischen Interventionsstudien bei den behandelten Probanden im Vergleich zu den Kontrollpersonen nachweislich zu einem statistisch signifikanten Anstieg der Serumtransaminasen führt, was auf eine Leberschädigung hindeutet.

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(Stand: 02.12.2022)

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