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Regelwerk, EU 2022, Verwaltung/Datenschutz - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2520 der Kommission vom 20. Dezember 2022 über die spezifischen Regelungen für den Übergabe- und Übernahmeprozess des e-CODEX-Systems

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 326 vom 21.12.2022 S. 34)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Es ist notwendig, die Einzelheiten des Übergabe- und Übernahmeprozesses für die Übertragung des e-CODEX-Systems von der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle an eu-LISa festzulegen.

(2) Diese Einzelheiten sollten die Kriterien für einen erfolgreichen Übergabe- und Übernahmeprozess sowie für den erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses und der dazugehörigen Dokumentation enthalten.

(3) Detaillierte Übergaberegelungen sollten auch Bestimmungen über Rechte des geistigen Eigentums oder Nutzungsrechte in Bezug auf das e-CODEX-System und die unterstützenden Softwareprodukte, unterstützende Dokumentation und unterstützende andere Bestände enthalten, die in dem gemeinsamen Übergabedokument festgelegt werden sollten, damit eu-LISa ihre Zuständigkeiten und Aufgaben wahrnehmen kann.

(4) Nach den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks hat sich Dänemark nicht an der Annahme der Verordnung (EU) 2022/850 beteiligt, sodass der vorliegende Beschluss für Dänemark weder bindend noch Dänemark gegenüber anwendbar ist.

(5) Nach den Artikeln 1 und 2 und Artikel 4a Absatz 1 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und unbeschadet des Artikels 4 dieses Protokolls hat sich Irland nicht an der Annahme der Verordnung (EU) 2022/850 beteiligt und ist daher weder durch diesen Beschluss gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet.

(6) Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 angehört und hat am 24. November 2022 eine Stellungnahme abgegeben.

(7) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/850 eingerichteten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Einzelheiten des Übergabe- und Übernahmeprozesses des e-CODEX-Systems gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2022/850 sind im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.

Artikel 2

Die in Artikel 10 der Verordnung (EU) 2022/850 genannten Kriterien für einen erfolgreichen Übergabe- und Übernahmeprozess und für den erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses und der zugehörigen Dokumentation sind im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.

Artikel 3

Die Bestimmungen über Rechte des geistigen Eigentums oder Nutzungsrechte in Bezug auf das e-CODEX-System, die in das gemeinsame Übergabedokument aufzunehmen sind, sind im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 20. Dezember 2022

1) ABl. L 150 vom 01.06.2022 S. 1.

2) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018 S. 39).

.

Spezifische Regelungen für den Übergabe- und Übernahmeprozess des e-CODEX-Systems Anhang

1. Einführung

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