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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2023/1567 des Rates vom 28. Juli 2023 zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo

(ABl. LI 190 vom 28.07.2023 S. 28)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP angenommen.

(2) Als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo hat der Rat am 12. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2231 2 angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/2231 wurde der Beschluss 2010/788/GASP geändert und wurden zusätzliche restriktive Maßnahmen eingeführt.

(3) Nach einer Bewertung der maßgebenden Umstände und angesichts der ernsten Lage in der Demokratischen Republik Kongo ist der Rat der Auffassung, dass neun Personen in die in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP enthaltene Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgenommen werden sollten.

(4) Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. Juli 2023.

1) ABl. L 336 vom 21.12.2010 S. 30.

2) Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336 I vom 12.12.2016 S. 7).

.

Anhang

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang II Abschnitt A ("Personen") des Beschlusses 2010/788/GASP aufgenommen:

Personen

Name(n) Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste
"18. Bernard Maheshe BYAMUNGU alias Tiger One
Funktion/Rang: Brigadegeneral der M23/ARC, Stellvertretender Befehlshaber für Operationen
Geburtsdatum: 10.10.1974
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
Bernard Byamungu hat als Brigadegeneral und Stellvertretender Befehlshaber für Operationen dieser im Osten der Demokratischen Republik Kongo operierenden, nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe eine führende Position im militärischen Flügel der Bewegung des 23. März/kongolesischen Revolutionsarmee (M23/ARC) inne.
Die M23/ARC ist für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit im Osten der Demokratischen Republik Kongo und für schwere Menschenrechtsverletzungen in dem Land verantwortlich - insbesondere aufgrund der von ihr verübten Anschläge auf Zivilisten und die kongolesischen Streitkräfte (FARDC), von Tötungen, Folterungen, Vergewaltigungen und Verschleppungen zur Zwangsarbeit, darunter eine Reihe von Tötungen von Zivilisten in der Stadt Kishese am 29. November 2022.
Aufgrund seiner Führungsposition in der M23/ARC ist Bernard Byamungu daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Demokratischen Republik Kongo.
28.7.2023
19. Michel RUKUNDA alias Makanika
Funktion/Rang: Befehlshaber und militärischer Anführer der bewaffneten Gruppe Twirwaneho in Süd-Kivu
Geburtsdatum: 12.9.1974
Geburtsort: Minembwe, Süd-Kivu, Demokratische Republik Kongo
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
Michel Rukunda war Oberst der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) und ist jetzt der Befehlshaber und militärische Anführer der in Süd-Kivu operierenden nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe Twirwaneho, die für sich beansprucht, die Gemeinschaft der Banyamulenge zu vertreten.

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