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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft - EU Bund

Verordnung (EU) 2023/2411 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2023/2411 vom 27.10.2023)


Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 118 Absatz 1 und Artikel 207 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 10. November 2020 nahm der Rat Schlussfolgerungen zur Politik des geistigen Eigentums an und gab an, dass er bereit ist, die Einführung eines Systems für den spezifischen Schutz geografischer Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse auf der Grundlage einer gründlichen Folgenabschätzung in Bezug auf die potenziellen Kosten und den Nutzen in Erwägung zu ziehen.

(2) In ihrer Mitteilung vom 25. November 2020"Das Innovationspotenzial der EU optimal nutzen - Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU" verpflichtete sich die Kommission, zu erwägen, auf der Grundlage einer Folgenabschätzung ein Schutzsystem der Union für nichtlandwirtschaftliche geografische Angaben vorzuschlagen.

(3) In seiner Entschließung vom 11. November 2021 über einen Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU betonte das Europäische Parlament die Tatsache, dass die Anerkennung geografischer Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse für die Prioritäten der in Ausarbeitung befindlichen Programme der Union relevant ist, und hob hervor, dass es die Initiative der Kommission unterstützt, auf der Grundlage einer gründlichen Folgenabschätzung einen wirksamen und transparenten Schutz geografischer Angaben auf Unionsebene für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse einzuführen, um sich unter anderem an die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben 4 (im Folgenden "Genfer Akte") anzupassen, in der die Möglichkeit vorgesehen ist, geografische Angaben sowohl für landwirtschaftliche als auch für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse zu schützen.

(4) Damit die Union ihre ausschließliche Zuständigkeit im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik vollständig ausüben kann, ist sie - unter uneingeschränkter Achtung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (im Folgenden "TRIPS-Übereinkommen") der Welthandelsorganisation (WTO) - im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2019/1754 des Rates 5 am 26. November 2019 der Genfer Akte beigetreten, die von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet wird. Die Genfer Akte gibt ein Instrument an die Hand, um Schutz für geografische Angaben zu erhalten, wobei die Art der Waren, auf die sie sich beziehen, keine Rolle spielt und daher auch handwerkliche und industrielle Erzeugnisse eingeschlossen sind. Um diesen internationalen Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen, ist es für die Union von vorrangiger Bedeutung, dass geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse in der gesamten Union einheitlich anerkannt und geschützt werden.

(5) Der Schutz geografischer Angaben für Weine 6 und Spirituosen 7 sowie für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, einschließlich aromatisierter Weine 8, ist seit vielen Jahren auf Unionsebene verankert. Es ist angemessen, den Schutz der Union hinsichtlich geografischer Angaben für Erzeugnisse, die nicht in den Anwendungsbereich des geltenden Unionsrechts fallen, unter Gewährleistung der Konvergenz zu gewähren. Mit diesem Schutz sollte die Erfassung einer Vielzahl handwerklicher und industrieller Erzeugnisse angepeilt werden, wie zum Beispiel Natursteine, Holzwaren, Schmuck, Textilien, Spitze, Schneidwaren, Glas, Porzellan sowie Häute und Felle. Die Einführung eines solchen Systems zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse würde den Verbrauchern Vorteile bringen, weil dadurch die Kenntnisse über die Echtheit von Erzeugnissen erweitert würden. Zudem hätte das System infolge der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit positive wirtschaftliche Auswirkungen auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden "KKMU") und würde sich allgemein vorteilhaft auf die Beschäftigung, die Entwicklung und den Tourismus in ländlichen und weniger entwickelten Regionen auswirken. Mit einem solchen System wären außerdem mittels Handelsabkommen mit der Union Drittlandsmärkte leichter zugänglich und könnte das Potenzial geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse voll ausgeschöpft werden.

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