Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/2631
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Titel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Titel II
Anforderungen an die Verwendung der Bezeichnung "europäische grüne Anleihe" oder "EuGB"

Kapitel 1
Anleihebezogene Anforderungen

Artikel 3 Bezeichnung "europäische grüne Anleihe" bzw."EuGB"

Artikel 4 Verwendung der Erlöse europäischer grüner Anleihen

Artikel 5 Flexibilität bei der Verwendung der Erlöse europäischer grüner Anleihen

Artikel 6 Finanzielle Vermögenswerte

Artikel 7 CapEx-Pläne

Artikel 8 Anwendung der technischen Bewertungskriterien und Bestandsschutz

Artikel 9 Ausschluss nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke

Kapitel 2
Anforderungen an Transparenz und externe Prüfung

Artikel 10 Informationsblatt zu europäischen grünen Anleihen und Voremissionsprüfung vor der Emission

Artikel 11 Allokationsberichte und Nachemissionsprüfung dieser Berichte

Artikel 12 Wirkungsbericht für europäische grüne Anleihen

Artikel 13 Öffentliche Emittenten

Artikel 14 Prospekt für europäische grüne Anleihen

Artikel 15 Veröffentlichung auf der Website des Emittenten und Unterrichtung der ESMa und der zuständigen Behörden

Artikel 15a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal

Kapitel 3
Bedingungen für die Verwendung der Bezeichnung "europäische grüne Anleihe" oder "EuGB" bei Verbriefungsanleihen

Artikel 16 Verwendung der Bezeichnung "europäische grüne Anleihe" oder "EuGB" bei Verbriefungsanleihen

Artikel 17 Ausschluss von für die Zwecke einer synthetischen Verbriefung begebenen Anleihen

Artikel 18 Ausschluss bestimmter verbriefter Risikopositionen

Artikel 19 Bei Verbriefungen geltende zusätzliche Offenlegungspflichten

Titel III
Vorlagen für fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen

Artikel 20 Vor der Emission erfolgende Offenlegung von Informationen durch Emittenten von als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen oder von an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen

Artikel 21 Nach der Emission erfolgende regelmäßige Offenlegung von Informationen durch Emittenten von als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen oder von an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen

Titel IV
Externe Prüfer europäischer grüner Anleihen

Kapitel 1
Voraussetzungen für die externe Prüfung europäischer grüner Anleihen

Artikel 22 Registrierung

Artikel 23 Antrag auf Registrierung als externer Prüfer europäischer grüner Anleihen

Artikel 24 Für die Registrierung relevante wesentliche Änderungen

Artikel 25 Sprachenregelung

Kapitel 2
Organisatorische Anforderungen, Verfahren und Dokumente zur Unternehmensführung

Artikel 26 Allgemeine Grundsätze

Artikel 27 Geschäftsleitung und Mitglieder des Leitungsorgans

Artikel 28 Analysten und Mitarbeiter externer Prüfer sowie sonstige an den Beurteilungstätigkeiten externer Prüfer unmittelbar beteiligte Personen

Artikel 29 Compliance-Stelle

Artikel 30 Interne Strategien und Verfahren

Artikel 31 Beurteilungsmethoden und Informationen für die Prüfungen

Artikel 32 Fehler in den Beurteilungsmethoden oder bei deren Anwendung

Artikel 33 Auslagerung

Artikel 34 Anforderungen an das Führen von Aufzeichnungen

Artikel 35 Interessenkonflikte und Vertraulichkeit von Informationen

Artikel 36 Erbringung sonstiger Dienstleistungen

Kapitel 3
Prüfungen

Artikel 37 Verweise auf die ESMa oder andere zuständige Behörden

Artikel 38 Veröffentlichung von Prüfungen

Kapitel 4
Erbringung von Dienstleistungen durch externe Prüfer aus einem Drittland

Artikel 39 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40 Gleichwertigkeitsbeschluss

Artikel 41 Aufhebung der Registrierung eines externen Prüfers aus einem Drittland

Artikel 42 Anerkennung eines externen Prüfers aus einem Drittland

Artikel 43 Billigung von in einem Drittland gemäß dieser Verordnung erbrachten Dienstleistungen

Titel V
Beaufsichtigung durch zuständige Behörden und die ESMA

Kapitel 1
Zuständige Behörden

Artikel 44 Beaufsichtigung durch zuständige Behörden

Artikel 45 Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 46 Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 47 Berufsgeheimnis

Artikel 48 Vorsichtsmaßnahmen

Artikel 49 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen

Artikel 50 Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse

Artikel 51 Rechtsmittel

Artikel 52 Veröffentlichung von Entscheidungen

Artikel 53 Meldung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und sonstiger verwaltungsrechtlicher Maßnahmen an die ESMA

Kapitel 2
ESMA

Artikel 54 Informationsersuchen

Artikel 55 Allgemeine Untersuchungen

Artikel 56 Überprüfungen vor Ort

Artikel 57 Ausübung der in den Artikeln 54, 55 und 56 genannten Befugnisse

Artikel 58 Informationsaustausch

Artikel 59 Aufsichtsmaßnahmen der ESMA

Artikel 60 Geldbußen

Artikel 61 Zwangsgelder

Artikel 62 Offenlegung, Art, Vollstreckung und Zuweisung von Geldbußen und Zwangsgeldern

Artikel 63 Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und Geldbußen

Artikel 64 Anhörung der Personen, die gemäß Artikel 59, 60 und 61 Gegenstand der Beschlüsse sind

Artikel 65 Überprüfung durch den Gerichtshof

Artikel 66 Registrierungs-, Anerkennungs- und Aufsichtsgebühren

Artikel 67 ESMA-Register externer Prüfer und externer Prüfer aus einem Drittland

Titel VI
Delegierte Rechtsakte

Artikel 68 Ausübung der Befugnisübertragung

Titel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 69 Übergangsbestimmungen betreffend externe Prüfer

Artikel 70 Übergangsbestimmungen betreffend externe Prüfer aus einem Drittland

Artikel 71 Überprüfung

Artikel 72 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Informationsblatt zu europäischen grünen Anleihen

Anhang II Jährlicher Allokationsbericht für europäische grüne Anleihen
[Wurde der Bericht überarbeitet, muss dies im Titel erkennbar sein]

Anhang III Wirkungsbericht für europäische grüne Anleihen
[Wurde der Wirkungsbericht überarbeitet, muss dies im Titel erkennbar sein]

Anhang IV