VO (EU) 2023/2631
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Titel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II
Anforderungen an die Verwendung der Bezeichnung "europäische grüne Anleihe" oder "EuGB"
Kapitel 1
Anleihebezogene Anforderungen
Artikel 3 Bezeichnung "europäische grüne Anleihe" bzw."EuGB"
Artikel 4 Verwendung der Erlöse europäischer grüner Anleihen
Artikel 5 Flexibilität bei der Verwendung der Erlöse europäischer grüner Anleihen
Artikel 6 Finanzielle Vermögenswerte
Artikel 7 CapEx-Pläne
Artikel 8 Anwendung der technischen Bewertungskriterien und Bestandsschutz
Artikel 9 Ausschluss nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
Kapitel 2
Anforderungen an Transparenz und externe Prüfung
Artikel 10 Informationsblatt zu europäischen grünen Anleihen und Voremissionsprüfung vor der Emission
Artikel 11 Allokationsberichte und Nachemissionsprüfung dieser Berichte
Artikel 12 Wirkungsbericht für europäische grüne Anleihen
Artikel 13 Öffentliche Emittenten
Artikel 14 Prospekt für europäische grüne Anleihen
Artikel 15 Veröffentlichung auf der Website des Emittenten und Unterrichtung der ESMa und der zuständigen Behörden
Artikel 15a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
Kapitel 3
Bedingungen für die Verwendung der Bezeichnung "europäische grüne Anleihe" oder "EuGB" bei Verbriefungsanleihen
Artikel 16 Verwendung der Bezeichnung "europäische grüne Anleihe" oder "EuGB" bei Verbriefungsanleihen
Artikel 17 Ausschluss von für die Zwecke einer synthetischen Verbriefung begebenen Anleihen
Artikel 18 Ausschluss bestimmter verbriefter Risikopositionen
Artikel 19 Bei Verbriefungen geltende zusätzliche Offenlegungspflichten
Titel III
Vorlagen für fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
Artikel 20 Vor der Emission erfolgende Offenlegung von Informationen durch Emittenten von als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen oder von an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
Artikel 21 Nach der Emission erfolgende regelmäßige Offenlegung von Informationen durch Emittenten von als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen oder von an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
Titel IV
Externe Prüfer europäischer grüner Anleihen
Kapitel 1
Voraussetzungen für die externe Prüfung europäischer grüner Anleihen
Artikel 22 Registrierung
Artikel 23 Antrag auf Registrierung als externer Prüfer europäischer grüner Anleihen
Artikel 24 Für die Registrierung relevante wesentliche Änderungen
Artikel 25 Sprachenregelung
Kapitel 2
Organisatorische Anforderungen, Verfahren und Dokumente zur Unternehmensführung
Artikel 26 Allgemeine Grundsätze
Artikel 27 Geschäftsleitung und Mitglieder des Leitungsorgans
Artikel 28 Analysten und Mitarbeiter externer Prüfer sowie sonstige an den Beurteilungstätigkeiten externer Prüfer unmittelbar beteiligte Personen
Artikel 29 Compliance-Stelle
Artikel 30 Interne Strategien und Verfahren
Artikel 31 Beurteilungsmethoden und Informationen für die Prüfungen
Artikel 32 Fehler in den Beurteilungsmethoden oder bei deren Anwendung
Artikel 33 Auslagerung
Artikel 34 Anforderungen an das Führen von Aufzeichnungen
Artikel 35 Interessenkonflikte und Vertraulichkeit von Informationen
Artikel 36 Erbringung sonstiger Dienstleistungen
Kapitel 3
Prüfungen
Artikel 37 Verweise auf die ESMa oder andere zuständige Behörden
Artikel 38 Veröffentlichung von Prüfungen
Kapitel 4
Erbringung von Dienstleistungen durch externe Prüfer aus einem Drittland
Artikel 39 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 40 Gleichwertigkeitsbeschluss
Artikel 41 Aufhebung der Registrierung eines externen Prüfers aus einem Drittland
Artikel 42 Anerkennung eines externen Prüfers aus einem Drittland
Artikel 43 Billigung von in einem Drittland gemäß dieser Verordnung erbrachten Dienstleistungen
Titel V
Beaufsichtigung durch zuständige Behörden und die ESMA
Kapitel 1
Zuständige Behörden
Artikel 44 Beaufsichtigung durch zuständige Behörden
Artikel 45 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 46 Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 47 Berufsgeheimnis
Artikel 48 Vorsichtsmaßnahmen
Artikel 49 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen
Artikel 50 Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
Artikel 51 Rechtsmittel
Artikel 52 Veröffentlichung von Entscheidungen
Artikel 53 Meldung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und sonstiger verwaltungsrechtlicher Maßnahmen an die ESMA
Kapitel 2
ESMA
Artikel 54 Informationsersuchen
Artikel 55 Allgemeine Untersuchungen
Artikel 56 Überprüfungen vor Ort
Artikel 57 Ausübung der in den Artikeln 54, 55 und 56 genannten Befugnisse
Artikel 58 Informationsaustausch
Artikel 59 Aufsichtsmaßnahmen der ESMA
Artikel 60 Geldbußen
Artikel 61 Zwangsgelder
Artikel 62 Offenlegung, Art, Vollstreckung und Zuweisung von Geldbußen und Zwangsgeldern
Artikel 63 Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und Geldbußen
Artikel 64 Anhörung der Personen, die gemäß Artikel 59, 60 und 61 Gegenstand der Beschlüsse sind
Artikel 65 Überprüfung durch den Gerichtshof
Artikel 66 Registrierungs-, Anerkennungs- und Aufsichtsgebühren
Artikel 67 ESMA-Register externer Prüfer und externer Prüfer aus einem Drittland
Titel VI
Delegierte Rechtsakte
Artikel 68 Ausübung der Befugnisübertragung
Titel VII
Schlussbestimmungen
Artikel 69 Übergangsbestimmungen betreffend externe Prüfer
Artikel 70 Übergangsbestimmungen betreffend externe Prüfer aus einem Drittland
Artikel 71 Überprüfung
Artikel 72 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Informationsblatt zu europäischen grünen Anleihen
Anhang II Jährlicher Allokationsbericht für europäische grüne Anleihen
[Wurde der Bericht überarbeitet, muss dies im Titel erkennbar sein]
Anhang III Wirkungsbericht für europäische grüne Anleihen
[Wurde der Wirkungsbericht überarbeitet, muss dies im Titel erkennbar sein]