Regelwerk, EU 2024

2024/211 - UN-Regelung Nr. 168
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1. Geltungsbereich und Anwendung
2. Abkürzungen
3. Begriffsbestimmungen
3.1.
3.2. Prüfausrüstung
Abbildung 1: Bestimmung von Genauigkeit, Präzision und Bezugswert
Abbildung 2: Definition der Ansprechverzögerung, Anstiegzeit, Wandlungszeit und Ansprechzeit
3.3. Motorund Fahrzeugmerkmale
Abbildung 3: Definitionen der Masse
3.4. Fahrzeugtypen
3.5. Berechnungen
3.6. Allgemeines
3.7. Partikel
3.8. Verfahren
Abbildung 4: Festlegung des Prüfbeginns
Abbildung 5: Festlegung des Prüfungsendes
4. Antrag auf Genehmigung
5. Genehmigung
6. Allgemeine Anforderungen
6.1. Anforderungen an die Übereinstimmung
6.2. Erleichterung der PEMS-Prüfungen
6.3. Auswahl von Fahrzeugen für PEMS-Prüfungen
6.4. Validierung einer PEMS-Prüffamilie
6.5. Berichterstattung für die Typgenehmigung
6.6. Vorschriften zur Rundung
7. Leistungsanforderungen an die Messausrüstung
8. Prüfbedingungen
8.1. Umgebungsbedingungen
8.2. Dynamische Bedingungen der Fahrt
8.3. Zustand und Betrieb des Fahrzeugs
8.4. PEMS-Betriebsanforderungen
8.5. Schmieröl, Kraftstoffe und Reagens
9. Prüfverfahren
9.1. Arten von Geschwindigkeitsintervallen
9.2. Jeweils erforderliche Streckenanteile der Geschwindigkeitsintervalle
9.3. Durchzuführende RDE-Prüfung
9.4. Sonstige Anforderungen an die Fahrt
9.5. Konformität der Software-Tools
10. Analyse der Prüfdaten
11. Änderungen und Erweiterungen der Typgenehmigung
12. Übereinstimmung der Produktion
13. Maßnahmen bei Abweichungen der Produktion
14. Endgültige Einstellung der Produktion
15. Übergangsvorschriften und besondere Bestimmungen
16. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden
Anhang 1 Motor- und Fahrzeugmerkmale und Angaben über die Durchführung der Prüfungen
Teil 1 Für den Fall, dass alle Fahrzeuge, die Gegenstand der Genehmigung nach dieser Regelung sind, auch nach der UN-Regelung Nr. 154 genehmigt sind:
Teil 2 Für den Fall, dass Fahrzeuge, die Gegenstand der Genehmigung nach dieser Regelung sind, nicht nach der UN-Regelung Nr. 154 genehmigt sind:
Anhang 2 Mitteilung
Abschnitt I
Abschnitt II
Anhang 3 Anordnung des Genehmigungszeichens
Anhang 4 Prüfverfahren für Fahrzeugemissionsprüfungen mit einem portablen Emissionsmesssystem (PEMS)
1. Einführung
2. Symbole, Parameter und Einheiten
3. Allgemeine Anforderungen
3.1. PEMS
3.2. Prüfparameter
Tabelle A4/1: Prüfparameter
3.4. Einbau des PEMS
4. Verfahren vor der Prüfung
4.1. PEMS-Dichtheitsprüfung
4.2. Starten und Stabilisieren des PEMS
4.3. Vorbereitung des Probenahmesystems
4.4. Vorbereitung des Abgasmassendurchsatzmessers (EFM)
4.5. Überprüfung und Kalibrierung der Analysatoren für die Messung der gasförmigen Emissionen
4.6. Überprüfung des Analysators für die Messung von Partikelemissionen
4.7. Bestimmung der Fahrzeuggeschwindigkeit
4.8. Überprüfung der Einstellung des PEMS
5. Durchführung der Emissionsprüfung
5.1. Prüfbeginn
5.2. Prüfung
5.3. Prüfungsende
6. Verfahren nach der Prüfung
6.1. Überprüfung des Analysators für die Messung gasförmiger Emissionen
Tabelle A4/2: Zulässige Drift der Analysatoren während einer PEMS-Prüfung
6.2. Überprüfung des Analysators für die Messung von Partikelemissionen
6.3. Überprüfung der Emissionsmessungen bei der Straßenprüfung
6.4. Konsistenzprüfung der Daten zur Höhenlage des Fahrzeugs
6.5. Konsistenzprüfung der GNSS-Daten zur Fahrzeuggeschwindigkeit
6.6. Konsistenzprüfung der Umgebungstemperatur
Anhang 5 Spezifikationen und Kalibrierung der PEMS-Bauteile und -Signale
1. Einführung
2. Symbole, Parameter und Einheiten
3. Nachprüfung der Linearität
3.1. Allgemeines
3.2. Linearitätsanforderungen
Tabelle A5/1: Linearitätsanforderungen für Messparameter und -systeme
3.3. Häufigkeit der Nachprüfungen der Linearität
3.4. Verfahren der Nachprüfung der Linearität
4. Analysatoren für die Messung der gasförmigen Bestandteile
4.1. Zulässige Analysatortypen
4.2. Spezifikationen der Analysatoren
Tabelle A5/2: Zulässige Nullpunktund Justierausschlagsdrift von Analysatoren zur Messung gasförmiger Bestandteile unter Laborbedingungen
4.3. Zusätzliche Anforderungen
4.4. Überprüfung der Ansprechzeit des Analysesystems
5. Gase
5.1. Kalibrierund Justiergase für RDE-Prüfungen
5.2. Gasteiler
5.3. Gase zur Prüfung der Sauerstoffquerempfindlichkeit
Tabelle A5/3: Gase zur Prüfung der Sauerstoffquerempfindlichkeit
6. Analysatoren für die Messung von Emissionen (fester) Partikel
6.1. Allgemeines
Abbildung A5/1: Beispiel für den Aufbau eines Partikelzahlanalysators: Die gestrichelten Linien zeigen fakultative Teile an. Der beheizte Abschnitt muss katalytisch aktiv sein. EFM = Abgasmassendurchsatzmesser, d = Innendurchmesser, PND = Partikelzahlverdünner.
6.2. Anforderungen an die Effizienz
Tabelle A5/3a: Anforderungen an die Systemeffizienz des Partikelzahlanalysators (einschließlich Probenahmeleitung)
6.3. Linearitätsanforderungen
6.4. Abscheideeffizienz in Bezug auf flüchtige Partikel
7. Instrumente für die Messung des Abgasmassendurchsatzes
7.1. Allgemeines
7.2. Gerätespezifikationen
8. Sensoren und Nebenverbraucher
Tabelle A5/4: Genauigkeitsanforderungen für Messparameter
Anhang 6 PEMS-Validierung und nicht rückverfolgbarer Abgasmassendurchsatz
1. Einführung
2. Symbole, Parameter und Einheiten
3. Validierungsverfahren für PEMS
3.1. Häufigkeit der PEMS-Validierung
3.2. PEMS-Validierungsverfahren
3.3. Zulässige Toleranzen für die PEMS-Validierung
Tabelle A6/1: Zulässige Toleranzen
4. Verfahren für die Validierung des mit nicht rückverfolgbar kalibrierten Geräten und Sensoren ermittelten Abgasmassendurchsatzes
4.1. Häufigkeit der Validierung
4.2. Validierungsverfahren
4.3. Anforderungen
Tabelle A6/2: Linearitätsanforderungen an den berechneten und den gemessenen Abgasmassendurchsatz
Anhang 7 Bestimmung der momentanen Emissionen
1. Einführung
2. Symbole, Parameter und Einheiten
3. Zeitkorrektur der Parameter
3.1. Zeitkorrektur von Bestandteilkonzentrationen
3.2. Zeitkorrektur des Abgasmassendurchsatzes
3.3. Zeitabgleich der Fahrzeugdaten
4. Emissionsmessungen bei stehendem Verbrennungsmotor
5. Korrektur der Messwerte
5.0. Driftkorrektur
5.1. Umrechnung vom trockenen in den feuchten Bezugszustand
5.2. Korrektur der NOx-Emissionen um Umgebungsfeuchte und -temperatur
5.3. Korrektur negativer Emissionsergebnisse
6. Bestimmung der momentanen gasförmigen Abgasbestandteile
6.1. Einführung
6.2. Berechnung der NMHC und CH4-Konzentration
7. Bestimmung des Abgasmassendurchsatzes
7.1. Einführung
7.2. Berechnungsverfahren auf Grundlage des Luftmassendurchsatzes und des Kraftstoffmassendurchsatzes
7.3. Berechnungsverfahren auf der Grundlage des Luftmassendurchsatzes und des Luft-Kraftstoff-Verhältnisses
7.4. Berechnungsverfahren auf der Grundlage des Kraftstoffmassendurchsatzes und des Luft-Kraftstoff-Verhältnisses
8. Berechnung der momentanen Massenemissionen gasförmiger Bestandteile
Tabelle A7/1: u-Werte des Rohabgases als Darstellung des Verhältnisses zwischen der Dichte des Abgasbestandteils oder Schadstoffs i [kg/m] und der Dichte des Abgases [kg/m]
9. Berechnung der momentanen Partikelzahlemissionen
10. Datenaustausch
Anhang 8 Bewertung der Gültigkeit der Fahrt insgesamt mit der Methode des gleitenden Mittelungsfensters
1. Einführung
2. Symbole, Parameter und Einheiten
3. Gleitende Mittelungsfenster
3.1. Festlegung von Mittelungsfenstern
Abbildung A8/1 Fahrzeuggeschwindigkeit, bezogen auf die Zeit, und gemittelte Fahrzeugemissionen, bezogen auf die Zeit, beginnend mit dem ersten Mittelungsfenster
Abbildung A8/2 Festlegung von Mittelungsfenstern auf Grundlage der CO2-Masse
3.2. Berechnung von Fenster-Parametern
4. Bewertung von Fenstern
4.1. Einführung
4.2. Bezugspunkte der charakteristischen Kurve für CO2
4.3. Festlegung der charakteristischen Kurve für CO2
Abbildung A8/3 Charakteristische Kurve für CO2-Emissionen des Fahrzeugs und Toleranzen für ICE-Fahrzeuge und NOVC-HEV-Fahrzeuge
Abbildung A8/4 Charakteristische Kurve für CO2-Emissionen des Fahrzeugs und Toleranzen für OVC-HEV-Fahrzeuge
Abbildung A8/3-2 Charakteristische Kurve für CO2-Emissionen des Fahrzeugs und Toleranzen für ICE-Fahrzeuge und NOVC-HEV-Fahrzeuge für 3-Phasen-WLTP
Abbildung A8/4-2 Charakteristische Kurve für CO2-Emissionen des Fahrzeugs und Toleranzen für OVC-HEV-Fahrzeuge für 3-Phasen-WLTP
Abbildung A8/5 Charakteristische Kurve des Fahrzeugs für CO2: Definitionen der niedrigen, mittleren und hohen Geschwindigkeit (dargestellt für ICE und NOVC-HEV), außer Fahrzeuge, die mit einer Einrichtung zur Begrenzung der Geschwindigkeit auf 90 km/h ausgerüstet sind
Abbildung A8/6 Charakteristische Kurve des Fahrzeugs für CO2: Definitionen der niedrigen, mittleren und hohen Geschwindigkeit (dargestellt für OVC-HEV), außer Fahrzeuge, die mit einer Einrichtung zur Begrenzung der Geschwindigkeit auf 90 km/h ausgerüstet sind
Abbildung A8/5-2 Charakteristische Kurve des Fahrzeugs für CO2: Definition der niedrigen und hohen Geschwindigkeit
Abbildung A8/6-2 Charakteristische Kurve des Fahrzeugs für CO2: Definition der niedrigen und hohen Geschwindigkeit
Anhang 9 Bewertung einer zu hohen oder zu geringen Fahrtdynamik
1. Einführung
2. Symbole, Parameter und Einheiten
3. Fahrtindikatoren
3.1. Berechnungen
4. Bewertung der Gültigkeit der Fahrt
Anhang 10 Verfahren zur Bestimmung des kumulierten positiven Höhenunterschieds einer PEMS-Fahrt
1. Einführung
2. Symbole, Parameter und Einheiten
3. Allgemeine Anforderungen
4. Berechnung des kumulierten positiven Höhenunterschieds
4.1. Allgemeines
4.2. Korrektur der Daten zur momentanen Höhenlage des Fahrzeugs
4.3. Endgültige Berechnung des kumulierten positiven Höhenunterschieds
Abbildung A10/1 Darstellung des Verfahrens zur Glättung der interpolierten Höhenlagensignale
Anhang 11 Berechnung der endgültigen RDE-Emissionsergebnisse
1. Einführung
2. Symbole, Parameter und Einheiten
3. Berechnung der RDE-Emissionszwischenergebnisse
Abbildung A11/1 Funktion zur Berechnung des Ergebnisbewertungsfaktors
Tabelle A11/1: Berechnung der Ergebnisbewertungsfaktoren
3.1. RDE-Ergebnisbewertungsfaktor für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und für NOVC-HEV
3.2. RDE-Ergebnisbewertungsfaktor für OVC-HEV
4. Endgültige RDE-Emissionsergebnisse unter Berücksichtigung der PEMS-Toleranz
Tabelle A11/2
Anhang 12 Bescheinigung des Herstellers über die RDE-Übereinstimmung