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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/426 des Rates vom 29. Januar 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien

(ABl. L 2024/426 vom 30.01.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien 1, insbesondere auf Artikel 12,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 4. Februar 2011 die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 angenommen.

(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollten in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 die Einträge zu drei Personen gestrichen werden.

(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 29. Januar 2024.

1) ABl. L 31 vom 05.02.2011 S. 1.


.

Anhang

In den Abschnitten A und B des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 werden die Einträge zu folgenden Personen gestrichen:

14. Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI;

26. Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI;

27. Sirine (Cyrine) Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI.


ENDE

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(Stand: 30.01.2024)

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